Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 15. November 2005

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 32 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Diquat 17.0 %

Formulierungstyp:

SL

2. Handelsprodukte Diquat-Fert

Schweizerische Zulassungsnummer: A-3721 Herkunftsland: Österreich Ausländische Zulassungsnummer: 1761/3 Vertreiber: Fertimport, Wienerbergstrasse 3, A-1100 Wien

MAC-Diquat

Schweizerische Zulassungsnummer: A-3722 Herkunftsland: Österreich Ausländische Zulassungsnummer: 1761/1 Vertreiber: MAC GmbH., Sonnenhalde 1, D-88138 Sigmarszell

Reglone

Schweizerische Zulassungsnummer: A-3723 Herkunftsland: Österreich Ausländische Zulassungsnummer: 1761/0 Vertreiber: Syngenta Agro GmbH, Anton-Baumgartner-Strasse 125, A-1230 Wien

Reglone

Schweizerische Zulassungsnummer: A-3734 Herkunftsland: Österreich Ausländische Zulassungsnummer: 1761/2 Vertreiber: TBH Agrochemie GmbH, Grossfeiting 16a, A-8412 Allerheiligen

1

SR 916.161

7064

2005-3180

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

Beerenbau Beerenobst

Dicotyledonen (Unkräuter)

Konzentration: 0.4 % Anwendung: in 300­1200 l Wasser / ha; ab 1. Standjahr

Obstbau Kernobst, Steinobst

Dicotyledonen (Unkräuter)

Konzentration: 0.4 % Anwendung: in 300­1200 l Wasser / ha; ab 1. Standjahr

Weinbau allg.

Ackerwinde, einjährige Dicoty- Konzentration: 0.4 % ledonen (Unkräuter), Zaunwin- Anwendung: in 300­1200 l de,m zweijährige Disteln Wasser / ha; ab 1. Standjahr

Gemüsebau Karotten, Lauch, Dicotyledonen (Unkräuter) Nüsslisalat, Zwiebeln Feldbau Futterkartoffeln, Speisekartoffeeln

Desikkation, Abbrennen

Futterkartoffeln, Desikkation, Abbrennen Speisekartoffeeln Futterkartoffeln [früh], Dicotyledonen (Unkräuter) Speisekartoffeln [früh] Wiesen und Weiden

Fadenförmiger Ehrenpreis

Zierpflanzen Gehölze (ausserhalb Forst)

einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)

(*)

1

Aufwandmenge 3 l/ha Anwendung: vor dem Auflaufen der Kulturen Aufwandmenge: 4.5 l/ha Anwendung: Beginn der Abbrennperiode Aufwandmenge: 3.6­4.8 l/ha Anwendung: Abbrennperiode Aufwandmenge 4 l/ha Anwendung: beim Auflaufen Unkräuter Aufwandmenge 4 l/ha Anwendung: Spätherbst, kurz nach letzter Beweidung oder letztem Schnitt Konzentration: 4­5 l/ha Anwendung: in 300­1200 l Wasser / ha

2

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Hinweis auf potentiellen Wiederaustrieb von mehrjährigen Unkräutern und ungräsern.

2 = Angabe der Kulturen un deren Verträglichkeit.

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Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung bei der Rekurskommission Chemikalien, Effingerstrasse 39, 3003 Bern, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten. Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

15. November 2005

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch

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