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Flughafen Zürich ­ Plangenehmigung für die Projektänderung betreffend Abfertigungsplätze (Nutzungsänderung), Zone West Mit Verfügung vom 9. November 2023 hat das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK der Flughafen Zürich AG (FZAG) die Plangenehmigung für die Nutzungsänderung auf einem Teil der mit Verfügung vom 2. Dezember 2013 genehmigten Flugzeugstandplätze in der Zone West gemäss folgendem Verfügungsdispositiv erteilt: 1.

Gegenstand Projektänderung «Zone West, Erweiterung der Vorfeldflächen (1. Bauetappe) ­ Nutzungsänderung» zu der am 2. Dezember 2013 erteilten Plangenehmigung

1.1 Standort Glattwinkel/Klotenerstrasse, Parzelle Nr. 4075 und Glattstrasse, Parzelle Nr. 4100, Gemeinde Rümlang; Glattstrasse, Parzelle Nr. 1959, Gemeinde Oberglatt; Umfahrungsstrasse, Standplätze West, Parzelle Nr. 3139.14, Gemeinde Kloten 1.2 Massgebende Unterlagen Projektänderungsgesuch der FZAG, 23. Juli 2021 mit folgenden Beilagen: ­ Begleitbrief, FZAG, 23. Juli 2021; ­ Formular Plangenehmigungsgesuch; ­ Nutzungs- und Projektänderung, Umweltverträglichkeitsbericht (inkl.

Technischer Bericht) 22. Juli 2021 (ergänzt 23. Juni 2022); ­ Plan Projekt- und Nutzungsänderungen, Situation 1:2500, Schnitt 1:200/100, Plan Nr. 5800.31­022 vom 6. März 2019; ­ Plan Vorfeldplanung, Areas of Responsibility, Sit. 23. Mai 2019; ­ Nutzungs- und Projektänderung ­ Ökologischer Ersatzbedarf nach RENAT ­ Ergänzung Juni 2022, 14. Juni 2022.

2.

Zulässige Lärmimmissionen Die zulässigen Lärmimmissionen für Industrie- und Gewerbelärm werden auf der Basis des Berichts «Zone West, (1. Bauetappe) ­ Nutzungs- und Projektänderung, Umweltverträglichkeitsbericht (inkl. technischer Bericht), 22. Juli 2021 (ergänzt 23. Juni 2022) festgelegt. Die in Tabelle 12 ausgewiesenen Beurteilungspegel «Lr Zt+» bilden Teil des vorliegenden Entscheides und werden als zulässige Lärmimmissionen gemäss Artikel 37a LSV festgelegt.

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3.

Festlegungen

3.1 Für die Bautransporte und die Luftreinhaltung während der Bauphase gelten die Festlegungen in der Plangenehmigungsverfügung «Zone West, Erweiterung der Vorfeldflächen (1. Bauetappe)» des UVEK vom 2. Dezember 2013.

3.2 Die FZAG hat für die Erweiterung des RFB 5 und der Verregnungsflächen 600 BESP-Punkte respektive 123.3 RENAT-Punkte als Ersatzmassnahme zu leisten.

4.

Auflagen

4.1 Allgemeine Bauauflagen 4.2 Luftfahrtspezifische Auflagen 4.3 Auflagen von Zoll, Kantonspolizei und SRZ 4.4 Auflagen zum Arbeitnehmerschutz 4.5 Umwelt 4.6 Rohrleitungen 5.

Entgegenstehende Anträge Weitergehende bzw. entgegenstehende Anträge aus den Stellungnahmen und Einsprachen werden im Sinne der Erwägungen abgewiesen.

6.

Gebühren

7.

Eröffnung und Mitteilung

Der vollständige Wortlaut der Verfügung kann bezogen werden beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion LESA, 3003 Bern, E-Mail: LESA@bazl.admin.ch.

Die Verfügung ist im Internet publiziert unter: http://www.bazl.admin.ch > Infrastruktur > Flugplätze > Landesflughäfen > Zürich Die genannte Verfügung, die Gesuchsunterlagen inkl. Bericht über die Umweltverträglichkeit mit Ergänzungen sowie die Stellungnahmen der Umweltfachstellen können zu den ordentlichen Bürozeiten beim Bundesamt für Zivilluftfahrt eingesehen werden.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen Beschwerde erhoben werden beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen.

Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien an dem auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikation in einem amtlichen Blatt an dem auf die Publikation folgenden Tag zu laufen.

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Die Beschwerde ist in einer Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführenden zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführenden sie in Händen haben.

Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

15. November 2023

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

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