Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 7390 Widersprechende Grünenthal GmbH, Zieglerstrasse 6, D-52078 Aachen, CH-Marke Nr. 507 574 «VOBOLON» gegen Widerspruchsgegner Dr. Manfred Haupt, Biotechnologiepark TGZ III, D-14943 Luckenwalde, internationale Registrierung Nr. 831 541 «Fotolon».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 12. Oktober 2005 folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruchsgegner wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 7390 wird gutgeheissen.

3

Der internationalen Registrierung Nr. 831 541 «Fotolon» wird der Schutz in der Schweiz für die nachgenannten Waren verweigert: Klasse 05: Médicaments à usage humain; médicaments à usage dentaire; produits de diagnostic à usage médical.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Der Widerspruchsgegner hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, dem Widerspruchsgegner durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

12. Oktober 2005

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

6374

2005-2756