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23.069 Bericht an den Nationalrat über die Nationalratswahlen für die 52. Legislaturperiode vom 15. November 2023

Sehr geehrter Herr Alterspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Die Amtsdauer des Nationalrates, die am 2. Dezember 2019 begonnen hat, endigt am 4. Dezember 2023.

Mit Kreisschreiben vom 19. Oktober 2022 (BBl 2022 2547) haben wir den Kantonsregierungen die nötigen Weisungen für die Durchführung der Gesamterneuerung für die 52. Amtsdauer des Nationalrates vom 22. Oktober 2023 erteilt.

Da die Kantone Uri, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden lediglich ein einziges Nationalratsmandat zu besetzen haben, gilt dort nach Gesetz das relative Mehr. In den übrigen Kantonen, nämlich Zürich, Bern, Luzern, Schwyz, Zug, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, wurde nach dem Proporz gewählt.

Wir beehren uns, Ihnen hiermit die Zusammenstellung der Wahlergebnisse in Form eines Berichts zuzustellen.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Alterspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

15. November 2023

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Alain Berset Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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BBl 2023 2613

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Beilage1

Übersicht über die Nationalratswahlen vom 22. Oktober 2023

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