Fernmeldegesetz

Notifikation von Verfügungen Mario Keller, c/o Mario Keller-Unternehmungen, Hauswartung & Gartenarbeit, Whntalerstrasse 283, 8046 Zürich Das Bundesamt für Kommunikation hat am 21. November 2005 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilte Adressierungselemente verfügt: 1.

Die mit Verfügung vom 1. September 2001 einzeln zugeteilte Mehrwertdienstnummer 0800 707104 wird widerrufen.

2.

Der Widerruf der genannten Mehrwertdienstnummer tritt sofort in Kraft.

3.

Die Verfahrenskosten werden auf 520 Franken bestimmt und der Mario Keller-Unternehmungen auferlegt. Die Verfahrenskosten werden 30 Tage ab Rechtskraft der Verfügung fällig.

4.

TDC Switzerland AG, bei der die genannte Mehrwertdienstnummer in Betrieb ist, wird aufgefordert, innert drei Werktagen ab Erhalt einer Kopie des in Rechtskraft erwachsenen Verfügungsdispositivs, dieselbe ausser Betrieb zu nehmen.

5.

Diese Verfügung wird Mario Keller-Unternehmungen mit eingeschriebenem Brief und mit Rückschein eröffnet. TDC Switzerland AG, bei der die Nummer in Betrieb ist, wird eine Kopie des Verfügungsdispositivs zugestellt, nachdem dieses in Rechtskraft erwachsen ist.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Die Nichtbezahlung der Verfahrenskosten innerhalb der vorgesehenen Frist löst Verzugszinsen aus.

ToYou SA, Herr Thomas Eicher, Route de Beaumont 22, 1700 Fribourg Das Bundesamt für Kommunikation hat am 21. November 2005 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilte Adressierungselemente verfügt: 1.

Die mit Verfügung vom 4. Februar 2005 einzeln zugeteilten Mehrwertdienstnummern 0848 548001­0848 548005 werden widerrufen.

2.

Der Widerruf der genannten Mehrwertdienstnummern tritt sofort in Kraft.

2005-3224

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3.

Die Verfahrenskosten werden auf 520 Franken bestimmt und der ToYou SA auferlegt. Die Verfahrenskosten werden 30 Tage ab Rechtskraft der Verfügung fällig.

4.

Die TDC Switzerland AG (Sunrise), bei der die genannten Mehrwertdienstnummern in Betrieb sind, wird aufgefordert, innert drei Werktagen ab Erhalt einer Kopie des in Rechtskraft erwachsenen Verfügungsdispositivs, dieselben ausser Betrieb zu nehmen.

5.

Diese Verfügung wird der ToYou SA mit eingeschriebenem Brief und mit Rückschein eröffnet. Die TDC Switzerland AG (Sunrise), bei der die Nummern in Betrieb sind, wird eine Kopie des Verfügungsdispositivs zugestellt, nachdem dieses in Rechtskraft erwachsen ist.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Die Nichtbezahlung der Verfahrenskosten innerhalb der vorgesehenen Frist löst Verzugszinsen aus.

Urs Schneider, Morillonstrasse 40, 3007 Bern Das Bundesamt für Kommunikation hat am 21. November 2005 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilte Adressierungselemente verfügt: 1.

Die mit den Verfügungen vom 7. März 2003 einzeln zugeteilten Mehrwertdienstnummern 0906 133313 / 0906 132213 / 0906 190019 / 0906 180018 / 0906 170017 / 0906 160016 / 0906 150015 / 0906 140014 / 0906 120012 werden widerrufen.

2.

Der Widerruf der genannten Mehrwertdienstnummern tritt sofort in Kraft.

3.

Die Verfahrenskosten werden auf 520 Franken bestimmt und Herrn Urs Schneider auferlegt. Die Verfahrenskosten werden 30 Tage ab Rechtskraft der Verfügung fällig.

4.

Die Yellow Access AG, bei der die genannten Mehrwertdienstnummern in Betrieb sind, wird aufgefordert, diese innert drei Werktagen ab Erhalt einer Kopie des in Rechtskraft erwachsenen Verfügungsdispositivs, ausser Betrieb zu nehmen.

5.

Diese Verfügung wird Herrn Urs Schneider mit eingeschriebenem Brief und mit Rückschein eröffnet. Die Yellow Access AG, bei der die Nummern in Betrieb sind, wird eine Kopie des Verfügungsdispositivs zugestellt, nachdem dieses in Rechtskraft erwachsen ist.

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Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Die Nichtbezahlung der Verfahrenskosten innerhalb der vorgesehenen Frist löst Verzugszinsen aus.

Christian Haberthuer, Hinterhofstattstrasse 4, 6376 Emmetten Das Bundesamt für Kommunikation hat am 21. November 2005 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilte Adressierungselemente verfügt: 1.

Die mit Verfügung vom 17. Juli 2002 einzeln zugeteilte Mehrwertdienstnummer 0901 111100 wird widerrufen.

2.

Der Widerruf der genannten Mehrwertdienstnummer tritt sofort in Kraft.

3.

Die Verfahrenskosten werden auf 520 Franken bestimmt und Herrn Christian Haberthuer auferlegt. Die Verfahrenskosten werden 30 Tage ab Rechtskraft der Verfügung fällig.

4.

TDC Switzerland AG (Sunrise), bei der die genannte Mehrwertdienstnummer in Betrieb ist, wird aufgefordert, diese innert drei Werktagen ab Erhalt einer Kopie des in Rechtskraft erwachsenen Verfügungsdispositivs, ausser Betrieb zu nehmen.

5.

Diese Verfügung wird Herrn Christian Haberthuer mit eingeschriebenem Brief und mit Rückschein eröffnet. TDC Switzerland AG (Sunrise), bei der die Nummer in Betrieb ist, wird eine Kopie des Verfügungsdispositivs zugestellt, nachdem dieses in Rechtskraft erwachsen ist.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Die Nichtbezahlung der Verfahrenskosten innerhalb der vorgesehenen Frist löst Verzugszinsen aus.

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Der Entscheid kann von der Adressatin angefordert werden bei: Bundesamt für Kommunikation Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel Telefon +41 (0)32 327 55 11 Fax direkt +41 (0)32 327 55 49

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