BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Allgemeinverfügung
der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) betreffend die Einschränkung des Zugangs zu in der Schweiz nicht bewilligten Online-Spielangeboten vom 28. November 2023
Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) gestützt auf Artikel 86 ff. des Bundesgesetzes über Geldspiele vom 29. September 2017 (BGS)1, verfügt: Der Zugang zu online durchgeführten Geldspielen, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist entsprechend Artikel 86 Absatz 14 BGS durch die schweizerischen Fernmeldedienstanbieterinnen zu sperren.
Die Liste der zu sperrenden Domains im Zuständigkeitsbereich der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) wurde angepasst. Die aktualisierte Liste ist online einsehbar (www.esbk.admin.ch/esbk/de/home/illegalesspiel/zugangssperren.html).
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen nach Eröffnung bei der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK), Eigerplatz 1, 3003 Bern, Einsprache werden (Art. 87 Abs. 2 und Art. 88 Abs. 3 BGS). Die Einsprache hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Einsprache erhebenden Person oder die ihrer Vertretung zu enthalten.
28. November 2023
Eidgenössische Spielbankenkommission Leiter Sekretariat: Thomas Fritschi Bersier
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SR 935.51
2023-3410
BBl 2023 2676
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