Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantonsregierungen zur Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 vom 11. April 2005

Sehr geehrte Damen und Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren Regierungsräte, 1

Wir haben den 5. Juni 2005, sowie innerhalb der gesetzlichen Schranken die vorangehenden Tage, als Datum festgesetzt für die Volksabstimmung über ­ den Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2004 über die Genehmigung und die Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Assoziierung an Schengen und Dublin (BBl 2004 7149) und ­ das Bundesgesetz vom 18. Juni 2004 über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz, PartG, BBl 2004 3137).

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Wir ersuchen Sie, alle Anordnungen zu treffen, damit die Abstimmung in gesetzlicher Weise vor sich gehen kann. Massgebend sind

21 das Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte (SR 161.1; BPR) mit der Verordnung des Bundesrates vom 24. Mai 1978 (SR 161.11; VPR); 22 das Bundesgesetz vom 19. Dezember 1975 über die politischen Rechte der Auslandschweizer (SR 161.5) mit der Verordnung des Bundesrates vom 16. Oktober 1991 (SR 161.51) und die Kreisschreiben des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten vom 16. Oktober 1991 (BBl 1991 IV 532) und vom 14. Juni 2002 (BBl 2002 4636); 23 das Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantonsregierungen vom 15. Januar 2003 zur Resultatermittlung mit technischen Geräten bei eidgenössischen Volksabstimmungen (BBl 2003 419).

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Insbesondere bitten wir Sie, dafür zu sorgen, dass

31 die Abstimmungsvorlagen frühestens vier, spätestens aber drei Wochen vor dem Abstimmungstag im Besitz der Stimmberechtigten sind; 32 die Abstimmungsunterlagen für die Auslandschweizer und auf spezielles Gesuch hin andere ortsabwesende Stimmberechtigten von den nach kantonalem Recht zuständigen Behörden vorweg frühestens eine Woche vor dem offiziellen Versand ins Ausland zustellen können; 33 die Abstimmungsprotokolle gemeindeweise in vorgeschriebener Form angefertigt oder die Formulare beim Bundesamt für Bauten und Logistik, Vertrieb (Verkauf Publikationen) 3003 Bern, bezogen werden;

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Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantonsregierungen zur Volksabstimmung vom 5. Juni 2005

34 die Protokolle innert zehn Tagen nach Ablauf der Beschwerdefrist an die Bundeskanzlei gesandt werden; 35 die kantonalen Ergebnisse innert 13 Tagen nach dem Abstimmungstag im amtlichen Publikationsorgan Ihres Kantons veröffentlicht werden, unter Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit. Für die Rechtsmittelbelehrung empfiehlt sich etwa folgende Formulierung: «Binnen einer Frist von drei Tagen kann bei der Kantonsregierung betreffend diese Abstimmung Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist der Kantonsregierung per Lettre signature zuzustellen.» (Art. 77 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte); 36 das Amtsblatt, in welchem die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht werden, umgehend der Bundeskanzlei in drei Exemplaren zugestellt wird; 37 die Stimmzettel bis nach der Erwahrung des Ergebnisses aufbewahrt werden.

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Wir lassen Ihnen die gleiche Zahl von Vorlagen und Stimmzetteln zugehen wie bei der letzten Abstimmung. Allfällig abweichende Wünsche wollen Sie bitte sofort bei der Bundeskanzlei vorbringen.

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Wir ersuchen Sie, die in Ihrem Kanton hiefür bezeichneten Amtsstellen (Gemeinde-, Kreis- oder Bezirksbehörden) zu beauftragen, die Stimmenzahlen sofort nach der Abstimmung telefonisch oder über Telefax an Ihre Staatskanzlei oder eine andere hiefür bestimmte Zentralstelle zu melden. Die Staatskanzlei oder die Zentralstelle sollte dann das Abstimmungsergebnis des Kantons der Bundeskanzlei umgehend, spätestens aber bis 18 Uhr weitermelden, und zwar vorzugsweise über Telefax (Nr. 031 322 38 29 oder 322 37 06), nötigenfalls über das Telefon (031 322 37 49 für die Ergebnisse und 031 322 37 63 für die Auskünfte am Sonntag ab 14 Uhr). Die Meldung über Telefax hat den Vorteil, dass sie Übermittlungsfehler ausschliesst.

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Die zwei Abstimmungsfragen erscheinen auf dem Stimmzettel in nachstehender Reihenfolge und lauten: 1. Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2004 über die Genehmigung und die Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Assoziierung an Schengen und an Dublin annehmen?

2. Wollen Sie das Bundesgesetz vom 18. Juni 2004 über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz, PartG) annehmen?

11. April 2005

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Samuel Schmid Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

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