Fernmeldegesetz

Notifikation von Verfügungen Keller Susanne, Hauptstrasse 48/1, 4436 Oberdorf BL Das Bundesamt für Kommunikation hat am 31. März 2005 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilte Adressierungselemente verfügt: 1.

Die mit Verfügung vom 1. September 2001 einzeln zugeteilte Mehrwertdienstnummer 0901 568118 wird widerrufen.

2.

Der Widerruf der genannten Mehrwertdienstnummer tritt sofort in Kraft.

3.

Die Verfahrenskosten werden auf 520 Franken bestimmt und Frau Keller Susanne auferlegt.

4.

Die Swisscom Fixnet AG, bei der die genannte Mehrwertdienstnummer in Betrieb ist, wird aufgefordert, innert drei Werktagen ab Erhalt einer Kopie des in Rechtskraft erwachsenen Verfügungsdispositivs, dieselbe ausser Betrieb zu nehmen.

5.

Diese Verfügung wird Frau Keller Susanne mit eingeschriebenem Brief und mit Rückschein eröffnet. Die Swisscom Fixnet AG, bei der die Nummer in Betrieb ist, wird eine Kopie des Verfügungsdispositivs zugestellt, nachdem dieses in Rechtskraft erwachsen ist.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Die Nichtbezahlung der Verfahrenskosten innerhalb der vorgesehenen Frist löst Verzugszinsen aus.

Der Entscheid kann von der Adressatin angefordert werden bei: Bundesamt für Kommunikation, Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel Telefon +41 (0)32 327 55 11 Fax direkt +41 (0)32 327 55 28

2005-0890

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