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Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N13 Kanton Graubünden vom 1. Dezember 2023

Wegen Baustelle verfügt das Bundesamt für Strassen (ASTRA), auf der N13 zwischen dem Anschluss Rothenbrunnen (Nr. 20) und dem AS Bonaduz (Nr. 19).

gestützt auf Art. 2 Abs. 3bis, Art. 3 Abs. 4 und Art. 32 Abs. 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und Art. 107 Abs. 1 und Abs. 5, Art. 108 Abs. 1, Abs. 2 Bst. a, Abs. 4 und Abs. 5 und Art. 110 Abs. 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792: I Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse N13 zwischen dem Tunnel Isla Bella und Tunnel Plazzas in Fahrtrichtung Norden wie folgt: ­

von km 99.850 bis km 100.300: 60 km/h (statt 80 km/h)

II Festsetzung der maximalen Fahrbahnbreite auf der Nationalstrasse N13, zwischen dem Tunnel Isla Bella und Tunnel Plazzas in Fahrtrichtung Norden wie folgt: ­

von km 99.850 bis km 100.300: 3.15 m

III Diese Verkehrsanordnung wird entsprechend dem Baufortschritt signalisiert und dauert vom 15. Januar 2024 bis voraussichtlich Ende Dezember 2025.

IV Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

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SR 741.01 SR 741.21

2023-3620

BBl 2023 2787

BBl 2023 2787

V Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b VwVG innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist bei der ASTRA Filiale Bellinzona, Via C.

Pellandini 2a, 6500 Bellinzona, eingesehen werden.

11. Dezember 2023

Bundesamt für Strassen Guido Biaggio Vizedirektor ASTRA

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