BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Einstellungsverfügung (Art. 62 des Bundesgesetzes vom 22. März 1974, über das Verwaltungsstrafrecht; VStrR SR 313.0) Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, Direktionsbereich Strafverfolgung, erliess am 29. November 2023 im Verwaltungsstrafverfahren 71-2023.6240 gegen Kohler Pranom, geb. 24. September 1971, von Wynau, whft. gewesen in 4057 Basel, Brantgasse 12, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, folgende Einstellungsverfügung: 1.

Am 6. März 2023 nahm der Zoll Oberwallis gegen Pranom Kohler ein Schlussprotokoll auf. Darin wird Pranom Kohler angeschuldigt, sich einer Widerhandlung gegen des Tierseuchengesetz vom 1. Juli 1966 (TSG; SR 916.40) sowie gegen das Bundesgesetz vom 12. Juni 2009 über die Mehrwertsteuer (MWSTG; SR 641.20) schuldig gemacht zu haben, weil sie einen Hund, Mikrochipnummer 100235000025335, ohne ordentliche Zollbehandlung in die Schweiz eingeführt habe.

2.

Aufgrund der Akten kann Pranom Kohler kein schuldhaftes Verhalten angelastet werden.

Demnach wird gestützt auf Artikel 103 Absatz 1 und 2 MWSTG, Artikel 52 Absatz 3 TSG und Art. 62 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht vom 22. März 1974 (VStrR; SR 313.0) verfügt: 1.

Das Strafverfahren gegen Pranom Kohler wird eingestellt.

2.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

3.

Eröffnung an: Pranom Kohler per Publikation im Bundesblatt

14. Dezember 2023

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit Direktionsbereich Strafverfolgung

2023-3569

BBl 2023 2827

BBl 2023 2827

2/2

BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Dieser Text wurde im Sinne von Artikel 44 der Publikationsverordnung vom 7. Oktober 2015 (SR 170.512.1) aus Datenschutzgründen anonymisiert.

2023-3569

BBl 2023 2827

BBl 2023 2827

2/2