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Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) ­ Amtshilfe 1.

Um die Geltendmachung des rechtlichen Gehörs zu ermöglichen, fordert die ESTV Orient Trust, Yigal Alon 94a, Alon Towers Tel Aviv, Israel, auf, ihr innerhalb von zehn Tagen ab Publikation der vorliegenden Mitteilung eine zur Zustellung bevollmächtigte Person in der Schweiz zu bezeichnen beziehungsweise eine aktuelle Adresse in der Schweiz mitzuteilen.

2.

Der Name und die Adresse der zur Zustellung bevollmächtigten Person in der Schweiz beziehungsweise die aktuelle Adresse in der Schweiz der beschwerdeberechtigten Person ist der ESTV entweder per E-Mail an administrative.

assistance@estv.admin.ch oder an folgende Adresse zu senden: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, Eigerstrasse 65, CH-3003 Bern.

15. Dezember 2023

2023-3675

Eidgenössische Steuerverwaltung

BBl 2023 2837

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