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zu 23.449 Parlamentarische Initiative Erhöhung der Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates vom 12. Oktober 2023 Stellungnahme des Bundesrates vom 22. November 2023

Sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Zum Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates vom 12. Oktober 20231 betreffend die parlamentarische Initiative «Erhöhung der Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht» nehmen wir nach Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

22. November 2023

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Alain Berset Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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BBl 2023 2395

2023-3404

BBl 2023 2819

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Stellungnahme 1

Ausgangslage

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) beantragt mit ihrer parlamentarischen Initiative vom 12. Oktober 2023 (23.449 «Erhöhung der Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht») eine vorübergehende Erhöhung der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht von 65 auf 70 Vollzeitstellen. Nach dem 31. Dezember 2029 sollen die Stellen von Richterinnen und Richtern, die altershalber zurücktreten, dann so lange nicht mehr ersetzt werden, bis nur noch 65 Vollzeitstellen besetzt sind. Die Verordnung der Bundesversammlung vom 17. März 20172 über die Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht soll aufgehoben und durch eine neue ersetzt werden.

Die parlamentarische Initiative der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates ist auf ein Schreiben der Verwaltungskommission des Bundesverwaltungsgerichtes (BVGer) zurückzuführen. Diese wendete sich mit Schreiben vom 10. März 2023 an die Gerichtskommission und Bundesversammlung. Sie beantragte eine dringliche, befristete Erhöhung der Richterstellen von 65 auf 70 Vollzeitstellen. Grund sei insbesondere die starke aktuelle und prognostizierte Zunahme der Beschwerden im Asylbereich.

Die RK-S unterbreitete der Bundesversammlung mit ihrem Bericht vom 12. Oktober 20233 den Entwurf zur neuen Verordnung. Gleichzeitig erhielt der Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme.

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Stellungnahme des Bundesrates

Die vorgeschlagene vorübergehende Erhöhung um fünf Vollzeitstellen erscheint aus den von der RK-S aufgeführten Gründen vertretbar. Das Bundesgericht und die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat unterstützen das Anliegen des BVGer ebenfalls. Die temporäre Erhöhung auf 70 Vollzeitstellen sollte es dem BVGer ermöglichen, die hohe Arbeitslast zu bewältigen, die insbesondere auf die Zunahme der Beschwerden im Asylbereich zurückzuführen ist.

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Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt Zustimmung zum Entwurf.

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SR 173.321 BBl 2023 2395