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Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Wiedlisbach (BE), Waffenplatz Wangen an der Aare; Optimierung Düker und Revitalisierung Mossbach vom 11. Dezember 2023

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 10. Februar 2022 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Optimierung des Dükers und die Revitalisierung des Moosbachs unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

18. Dezember 2023

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

2023-3700

BBl 2023 2847

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