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Mitteilung der IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA) ­ Wohnsitzadresse Die IV-Stelle für Versicherte im Ausland IVSTA hat am 11. Dezember 2023 Folgendes festgestellt: 1.

Der Antragsteller Achim Andreas Schröter wird aufgefordert, unserer IVStelle eine gültige Wohnsitz- und Korrespondenzadresse mitzuteilen.

2.

Falls dieser Aufforderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Veröffentlichung nachgekommen wird, kann das Leistungsgesuch nicht bearbeitet werden und wir werden eine Nichteintretensverfügung erlassen.

3.

Der vollständige Text der Mahnung kann am Sitz der IV-Stelle für Versicherte im Ausland IVSTA eingesehen werden.

19. Dezember 2023

2023-3711

IV-Stelle für Versicherte im Ausland

BBl 2023 2855

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