BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Bundesbeschluss über die Garantieverpflichtung gegenüber der Schweizerischen Nationalbank für ein Darlehen an den Treuhandfonds des Internationalen Währungsfonds für Resilienz und Nachhaltigkeit vom 11. Dezember 2023

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und Artikel 8 Absatz 2 des Währungshilfegesetzes vom 19. März 20042, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 17. Mai 20233, beschliesst:

Art. 1 Für die Garantieverpflichtung gegenüber der Schweizerischen Nationalbank für ein Darlehen an den Internationalen Währungsfonds zugunsten des Treuhandfonds für Resilienz und Nachhaltigkeit wird ein Verpflichtungskredit von 750 Millionen Franken bewilligt. Er umfasst eine Reserve von 130 Millionen Franken für Währungsschwankungen.

1

Zulasten des Verpflichtungskredits können bis zum 31. Dezember 2034 Verpflichtungen eingegangen werden.

2

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 11. September 2023

Nationalrat, 11. Dezember 2023

Die Präsidentin: Brigitte Häberli-Koller Die Sekretärin: Martina Buol

Der Präsident: Eric Nussbaumer Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

1 2 3

SR 101 SR 941.13 BBl 2023 1303

2023-3797

BBl 2023 2899

Garantieverpflichtung gegenüber der Schweizerischen Nationalbank für ein Darlehen an den Treuhandfonds des Internationalen Währungsfonds für Resilienz und Nachhaltigkeit. BB

2/2

BBl 2023 2899