BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für den Aufbau und den Betrieb der E-ID
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. November 20232, beschliesst:
Art. 1 Für die Pilotierung und den Aufbau der E-ID-Vertrauensinfrastruktur wird zum Verpflichtungskredit für die Pilotphase E-ID-Vertrauensinfrastruktur und Wallet ein Zusatzkredit im Umfang von 15,3 Millionen Franken bewilligt.
1
Für den Betrieb und die Weiterentwicklung der E-ID werden die folgenden Verpflichtungskredite bewilligt: 2
a.
für die E-ID-Vertrauensinfrastruktur ein Verpflichtungskredit im Umfang von 64,9 Millionen Franken;
b.
für die E-ID-Ausstellungsinfrastruktur ein Verpflichtungskredit im Umfang von 20,2 Millionen Franken.
Art. 2 Die Freigabe der Verpflichtungskredite nach Artikel 1 Absatz 2 erfolgt mit der Inbetriebnahme der E-ID.
1
Der Bundesrat kann Kreditreste aus dem Zusatzkredit nach Artikel 1 Absatz 1 in die Verpflichtungskredite nach Artikel 1 Absatz 2 verschieben.
2
Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
1 2
SR 101 BBl 2023 2842
2023-3235
BBl 2023 2844
Verpflichtungskredite für den Aufbau und den Betrieb der E-ID. BB
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BBl 2023 2844