BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für den Aufbau und den Betrieb der E-ID

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. November 20232, beschliesst:

Art. 1 Für die Pilotierung und den Aufbau der E-ID-Vertrauensinfrastruktur wird zum Verpflichtungskredit für die Pilotphase E-ID-Vertrauensinfrastruktur und Wallet ein Zusatzkredit im Umfang von 15,3 Millionen Franken bewilligt.

1

Für den Betrieb und die Weiterentwicklung der E-ID werden die folgenden Verpflichtungskredite bewilligt: 2

a.

für die E-ID-Vertrauensinfrastruktur ein Verpflichtungskredit im Umfang von 64,9 Millionen Franken;

b.

für die E-ID-Ausstellungsinfrastruktur ein Verpflichtungskredit im Umfang von 20,2 Millionen Franken.

Art. 2 Die Freigabe der Verpflichtungskredite nach Artikel 1 Absatz 2 erfolgt mit der Inbetriebnahme der E-ID.

1

Der Bundesrat kann Kreditreste aus dem Zusatzkredit nach Artikel 1 Absatz 1 in die Verpflichtungskredite nach Artikel 1 Absatz 2 verschieben.

2

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

1 2

SR 101 BBl 2023 2842

2023-3235

BBl 2023 2844

Verpflichtungskredite für den Aufbau und den Betrieb der E-ID. BB

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