BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Mitteilung des Schweizerischen Bundesgerichts (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 71 BGG) Es wird Anwar Shekha, mit letztbekannter Adresse in 6030 Ebikon, mitgeteilt, dass das Bundesgericht am 18. Oktober 2023 auf Beschwerde hin gegen das Urteil des Kantonsgerichts Luzern, 2. Abteilung, vom 10. März 2023 (4M 22 66) unter der Geschäftsnummer 6B_637/2023 folgendes Urteil gefällt hat: 1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Der Beschwerdeführer trägt die Gerichtskosten von 3000 Franken.

3.

Dieses Urteil wird den Parteien und dem Kantonsgericht Luzern, 2. Abteilung, schriftlich mitgeteilt.

Die für den Beschwerdegegner Anwar Shekha bestimmte Ausfertigung des Urteils wird zu seinen Handen im Dossier abgelegt.

Das vollständige Urteil kann in anonymisierter Form elektronisch über die Website des Bundesgerichts (www.bger.ch) eingesehen werden.

12. Dezember 2023

Im Auftrag der Präsidentin der I. strafrechtlichen Abteilung Die Bundesgerichtskanzlei

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BBl 2023 2859

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