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Richtplan des Kantons Zug, Genehmigung Anpassung 22/1 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 13. Dezember 2023 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 29. November 2023 wird die Anpassung 22/1 des Richtplans des Kantons Zug mit der Änderung gemäss Ziffer 2 und mit dem Auftrag gemäss Ziffer 3 genehmigt.

2.

Der Planungsgrundsatz L 3.2.1 d. des kantonalen Richtplans ist wie folgt anzupassen: «Neue Bauten in Weilerzonen sind unzulässig, soweit sie nicht für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung nötig oder standortgebunden oder aus ortsbildschützerischen Gründen zwingend sind. Sollte sich der verspätete Wiederaufbau einer früher beseitigten Baute aus Ortsbildschützerischen Gründen als zwingend erweisen, nimmt der Kanton mit dem Bundesamt für Raumentwicklung Kontakt auf.»

3.

Der Kanton Zug wird aufgefordert, den Bund im Rahmen der vierjährlichen Berichterstattung zur kantonalen Richtplanung (insbesondere zur Umsetzung der ersten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes [RPG 1]) über allfällige Erweiterungen des durch den Bundesrat genehmigten Siedlungsgebiets und über die Einhaltung des Planungsgrundsatzes S 1.1.1 des kantonalen Richtplans zu informieren.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raum und Verkehr des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6301 Zug, Tel. +41 41 728 54 81

­

Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 481 46 28

22. Dezember 2023

2023-3743

Bundesamt für Raumentwicklung

BBl 2023 2901

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