Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 7178 und Nr. 7179 Widersprechende/r Lucky Luke Licensing S.A., CH-1271 Givrins, CH-Marke Nr. 516 849 «LUCKY LUKE» und notorisch bekannte Marke «LUCKY LUKE» gegen Widerspruchsgegner/in Rumeli Tekstil Sanayi ve Ticaret Limited Sirketi, TR-Istanbul, IR-Registrierung Nr. 823 008 «LUCKY LUKE» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 16. Februar 2005 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 7178 (gestützt auf die schweizerische Marke Nr.

516 849 «LUCKY LUKE») wird abgewiesen.

3.

Auf den Widerspruch Nr. 7179 (gestützt auf die angeblich notorisch bekannte Marke «LUCKY LUKE») wird nicht eingetreten.

4.

Die internationale Registrierung Nr. 823 008 «LUCKY LUKE» wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung zum Schutz in der Schweiz zugelassen.

5.

Die Widerspruchsgebühren von 1600 Franken verbleiben dem Institut.

6.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

7.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

16. Februar 2005

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

1722

2005-0398