zu 05.026 Zusatzbericht zur Botschaft über die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2006 und 2007 Evaluation der Exportförderung Strategiealternativen zur Weiterentwicklung der Exportförderung vom 23. Februar 2005

2005­0377

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Bericht 1

Ausgangslage

Das Parlament hat den Bundesrat im Bundesbeschluss über die Finanzierung der Exportförderung vom 25. September 2003 beauftragt, bis Ende März 2005 eine Evaluation zur bisherigen Exportförderung durchzuführen, zusätzlich mindestens drei Modelle für die Weiterführung der Exportförderung zu prüfen sowie Vorschläge für allenfalls nötige Gesetzesänderungen zu unterbreiten. Mit der Evaluation der Exportförderung hat der Bundesrat nach entsprechender Ausschreibung durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) beauftragt. Die Prüfung der vom Parlament vorgeschlagenen Entwicklungsmodelle hat das seco zusammen mit einer externen Beratungsfirma durchgeführt.

Die beiden Evaluationen wurden im Januar 2005 abgeschlossen.

2

Ergebnisse der EFK-Evaluation

Die EFK hat 2004 nach entsprechender Ausschreibung durch das seco im Auftrag des Bundesrats eine umfassende und unabhängige Evaluation der Exportförderung durchgeführt.

Sie beantwortete dabei die folgenden von der Bundesversammlung gestellten sieben Fragen zur Exportförderung (vgl. Bundesbeschluss vom 25. Sept. 2003): 1.

die Wirksamkeit der Exportförderung, insbesondere für KMU, Kantone und Wirtschaftszweige;

2.

die Transparenz der Exportförderung für die Bezüger der entsprechenden Leistungen;

3.

die Vereinfachung des Zugangs zu den Instrumenten der Exportförderung («One-stop-shop-Prinzip») mit dem Ziele bessere Synergieeffekte und bessere Kosten-Nutzen-Verhältnisse zu erreichen;

4.

die Fortschritte in der Koordination zwischen Osec Business Network Switzerland (Osec) und den verschiedenen Institutionen im In- und Ausland, die sich an der Exportförderung beteiligen;

5.

die Fortschritte in den strukturellen Verbesserungen von Osec;

6.

die Definition, Darstellung und transparente Abgrenzung der gemein- und privatwirtschaftlichen Tätigkeiten von Osec;

7.

die Aufgabenteilung zwischen dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD).

Die EFK beantwortet diese Fragen in ihrem Bericht wie folgt: ­

2404

Die Wirksamkeit der von Osec angebotenen Leistungen wurde in den letzten Jahren in verschiedenen Bereichen erhöht. Verbesserungspotenzial besteht jedoch in der Effizienz des Mitteleinsatzes und im Aussennetz hinsichtlich

Ausbildung und Dauer der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

­

Die Transparenz in der Export- und Aussenwirtschaftsförderung für KMU ist noch verbesserungsbedürftig.

­

Der Zugang zu den Instrumenten der Export- und Aussenwirtschaftsförderung kann aber mit der bereits initiierten zentralen Anlaufstelle (Service Center seit Herbst 2004) von Osec, ERG (Exportrisikogarantie), SOFI (Swiss Organisation for Facilitating Investments) und SIPPO (Swiss Import Promotion Programme) vereinfacht werden. Dieses Projekt wirkt sich gemäss EFK auch positiv auf die Koordinationsbestrebungen zwischen den erwähnten Instrumenten aus.

­

Die Koordination zwischen Osec und den verschiedenen Institutionen bleibt die Hauptschwäche des heutigen Systems. Erschwert wird diese Aufgabe durch die vielen an der Export- und Aussenwirtschaftsförderung beteiligten Akteure sowie dadurch, dass am Entscheidungsprozess in der Exportförderung drei verschiedene Stellen beteiligt sind (seco/EDA/Osec).

­

Die Struktur von Osec wurde während der letzten Jahre nicht wesentlich verändert. Fortschritte wurden hingegen in der Vereinheitlichung des Dienstleistungsangebots im Innen- und im Aussennetz erreicht.

­

Das Subsidiaritätsprinzip ist nicht klar definiert.

­

Die Doppelunterstellung der Exportförderung unter das EDA und das EVD führt zu einer ungenügenden Verfügungsgewalt von Osec über das Aussennetz (Swiss Business Hubs).

3

Empfehlungen der EFK

Die EFK empfiehlt auf Grund obiger Einschätzungen die folgenden fünf Verbesserungsmassnahmen: 1.

Verringerung der Anzahl von Akteuren, die im Innennetz zu koordinieren sind.

Die EFK empfiehlt insbesondere einen Zusammenschluss der heutigen Leistungen von Osec und SOFI. Ziel ist die verstärkte Nutzung der vorhandenen Synergiemöglichkeiten zwischen Export- und Investitionsförderung.

2.

Vereinfachung der Befehlsstrukturen und Erhöhung der Kostentransparenz im Aussennetz.

Die EFK verlangt eine klare Unterstellung der Exportförderungsorganisation und eine bessere Kostentransparenz im Aussennetz. Zu diesem Zweck erachtet die EFK den Transfer der Swiss Business Hubs zur Exportförderungsorganisation als geeignete Massnahme. Ziel ist u.a. die Schaffung von Synergien in der Führung und der Kontrolle des Aussennetzes.

2405

3.

Zusammenlegung des Dienstleistungsangebots der Exportförderungsorganisation mit demjenigen der Handelskammern.

Zur Umsetzung dieser Empfehlung hält die EFK eine Ausschreibung des Exportförderungsmandats mit der Möglichkeit einer Aufteilung des Auftrags auf verschiedene Akteure für nötig. Ziel ist die optimale Nutzung aller auf dem Markt angebotenen Exportförderungsdienstleistungen.

4.

Definition und Anwendung des Subsidiaritätsprinzips.

Die EFK empfiehlt dem Bundesrat, die privatwirtschaftlichen Leistungen, welche Osec unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips erbringt, abschliessend zu definieren. Osec soll die weiteren Anbieter von Exportförderungsdienstleistungen bei der Mandatsausübung stärker integrieren und auf diesbezüglich negative Anreize wie Umsatzziele verzichten. Dem seco wird empfohlen, Qualitätskontrollen beim Service Center von Osec durchzuführen. Ziel dieser Massnahmen ist die Einhaltung der im Gesetz verankerten Subsidiarität.

5.

Präzisere Definition der Aufsicht über die Exportförderungsorganisation.

Die EFK empfiehlt dem seco, bei der Überprüfung der Osec-Leistungen eine klarere Trennung von Massnahmen zur Qualitätsverbesserung durch den Auftragnehmer (formative Evaluation) und Massnahmen zur Qualitätskontrolle durch Dritte (summative Evaluation) vorzunehmen. Ziel dieser Trennung ist letztlich die Erhöhung des Kundennutzens.

4

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat begrüsst die gemäss der EFK anzustrebenden Ziele für die künftige Ausrichtung der Exportförderung und wird sich für eine möglichst rasche Zielerreichung einsetzen.

Die mit dem neuen, seit 1. Januar 2004 gültigen Leistungsauftrag des seco an Osec eingeschlagene Stossrichtung entspricht schon in wesentlichen Teilen den Zielen der EFK. Erste wichtige Massnahmen zur Erreichung der gemäss den Empfehlungen anzustrebenden Ziele wurden durch das seco, das EDA und Osec bereits umgesetzt oder eingeleitet.

Im erwähnten Leistungsauftrag 2004­2005 werden vor allem die Kundenorientierung von Osec, die Einhaltung der Subsidiarität gegenüber privaten Leistungsanbietern sowie die Rolle von Osec als Netzwerk-Koordinatorin im Innen- und Aussennetz verstärkt. Zusätzlich werden die Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten des seco gegenüber Osec verbessert.

Zu den weiteren ergriffenen Massnahmen zählen u.a. die Auslagerung des privatwirtschaftlichen Ausbildungsangebots von Osec (Osec School for International Business) in die Privatwirtschaft per 1. Januar 2004 und die noch laufende Überprüfung der Ausschreibung des gesamten Messeprogramms von Osec. Weiter fand Mitte 2004 ein Führungswechsel bei Osec statt. Im Bereich Corporate Governance wurde eine Entflechtung der Verantwortlichkeiten erreicht, indem der Staatssekretär des seco neu nicht mehr gleichzeitig Aufsichtsratspräsident von Osec ist. Als Rahmenbedingung für die Mandatsausübung durch Osec wurde eine Verpflichtung zur 2406

Einhaltung der Grundsätze der Schweizer Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik in den Leistungsauftrag aufgenommen. Gleichzeitig wurde die operative Zusammenarbeit zwischen den Instrumenten der Export- und Aussenwirtschaftsförderung des seco (Osec und ERG sowie die beiden Instrumente der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit SOFI und SIPPO) verstärkt. Es ist geplant, die Koordination und die Zusammenarbeit auch mit weiteren im Bereich der Export- und Aussenwirtschaftsförderung wirksamen Instrumenten des Bundes zu verstärken. Fortschritte in der Koordination der Bundesinstrumente der Landeswerbung und der Aussenwirtschaftsförderung wurden auch mit der Lancierung der China-Koordinationsplattform des seco im November 2004 erzielt. Schliesslich hat Osec Anfang 2005 durch eine interne Mittelumverteilung von 1,5 Millionen Franken ihre Netzwerk-Koordinationsrolle noch weiter gestärkt.

Wesentliche Verbesserungen im Bereich der von der EFK für die Untersuchungsperiode bis Ende 2003 festgestellten Schwachstellen konnten damit schon im Jahr 2004 erzielt werden. Für 2005 sind wie unten skizziert weitere Massnahmen geplant.

Die Wirkung dieser Massnahmen wird der Bundesrat innert Jahresfrist überprüfen.

Gleichzeitig wird er prüfen, ob zur Erreichung der gemäss EFK-Empfehlungen anzustrebenden Ziele weitergehende Massnahmen, namentlich eine Unterstellung der Swiss Business Hubs unter die Exportförderungsorganisation und eine Ausschreibung des Exportförderungsmandats, notwendig und sinnvoll sind.

Zur Erreichung der gemäss EFK anzustrebenden Ziele sind ab 2005 folgende Massnahmen vorgesehen: 1.

Verringerung der Anzahl von Akteuren, die im Innennetz zu koordinieren sind (insbesondere Zusammenlegung Dienstleistungsangebot Osec und SOFI).

Der Bundesrat unterstützt das gemäss der EFK anzustrebende Ziel der besseren Synergienutzung. Die Schweiz verfügt über ein sehr vielfältiges System an Instrumenten, die hinsichtlich politischer Motivation, gesetzlicher Grundlage, Zielfunktionen und Zielgruppen stark heterogen sind, aber alle in den Bereichen Export- und Aussenwirtschaftförderung wirksam sind. Konzeptionelle Verbesserungen können und sollen in den Bereichen angestrebt werden, wo Überschneidungen bezüglich Zielgruppen oder Zielfunktionen bestehen. Aus diesem Grund wird das seco auch die angelaufenen Koordinationsbestrebungen zwischen dem Instrument der Exportförderung (Osec) und demjenigen der Entwicklungszusammenarbeit (SOFI) auf operativer Ebene 2005 noch weiter verstärken. Schwerpunkte bilden dabei der gemeinsame Betrieb einer zentralen Anlaufstelle für Internationalisierungsfragen von KMU zusammen mit der ERG und SIPPO (Service Center seit Herbst 2004), die polyfunktionale Nutzung der Swiss Business Hubs sowie die gemeinsame Organisation von Veranstaltungen. Da die Mandate beider Instrumente sehr unterschiedlich sind und die Instrumente nur in wenigen Ländern (Brasilien, Russland, Indien, China) gleichzeitig eingesetzt werden, ist noch ungeklärt, ob eine Fusion zwischen Osec und SOFI notwendig und sinnvoll ist.

Der Bundesrat stellt über die Analyse der EFK hinaus fest, dass Synergiemöglichkeiten nicht nur zwischen Osec und SOFI bestehen. Vielmehr sieht er gewisse Synergiemöglichkeiten zwischen der Exportförderung und allen auch im Bereich Aussenwirtschaftsförderung wirksamen Instrumenten des 2407

Bundes. So sollen die Schnittstellen zu den Innovationsförderungsinstrumenten des Bundesamtes für Energie (BFE), der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) sowie des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) und zum Absatzförderungsinstrumentarium des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) genauer definiert, Doppelspurigkeiten behoben sowie die Zusammenarbeit weiter verstärkt werden. Der Bundesrat setzt sich folglich für eine weitergehende Nutzung der vorhandenen Synergiemöglichkeiten zwischen allen Instrumenten der Aussenwirtschaftsförderung ein.

2.

Vereinfachung der Befehlsstrukturen und Erhöhung der Kostentransparenz im Aussennetz (Transfer der Swiss Business Hubs).

Der Bundesrat ist mit dem Ziel, durch eine bessere Verfügungsgewalt der Exportförderungsorganisation über die Swiss Business Hubs weitere Synergien im Aussennetz zu schaffen, einverstanden. Wichtige Verbesserungen in dieser Richtung konnten 2004 bereits realisiert werden. Dazu gehören die Leistungsvereinbarungen zwischen Osec und den Swiss Business Hubs, die Osec im operationellen Bereich eine uneingeschränkte Weisungsbefugnis gewähren. Weiter wurden die Ausbildungsmassnahmen der Leiterinnen und Leiter von Swiss Business Hubs und der Trade Officers verstärkt sowie obligatorische Entwicklungsmassnahmen (u.a. Assessments) für die Leiterinnen und Leiter der Swiss Business Hubs eingeführt. Schliesslich ist vorgesehen, Osec im Jahre 2005 zu ermöglichen, auch extern Rekrutierte als Hub-Leiter und -Leiterinnen einzustellen (Finanzierung durch Osec), sofern weder das EDA noch das seco einen geeigneten Kandidaten bzw. eine geeignete Kandidatin vorschlagen können; ferner soll Osec gegebenenfalls auch Hub-Verlagerungen durchführen können. Die Koordination zwischen seco, EDA und Osec auf strategischer Ebene wird durch die derzeit drei Vertreter des seco und des EDA im neunköpfigen Aufsichtsrat von Osec gewährleistet. Der Aufsichtsrat von Osec hat am 8. Dezember 2004 entschieden, dass das EDA auch weiterhin «bevorzugter Partner» von Osec bleiben soll. Die Integration der Exportförderung in eine Auslandsvertretung hat den Vorteil des einfachen Zugangs zur politischen Ebene und öffnet insbesondere in Transitionsländern, in denen der staatliche Einfluss auf die Wirtschaft noch bedeutend ist, Türen, die anderen Akteuren verschlossen bleiben. EDA-Hubs stützen sich gemäss dem Subsidiaritätsprinzip auf ein im Zielort bereits bestehendes Aussennetz ab (bilaterale Schweizer Aussenhandelskammern oder Privatanbieter), indem dessen Einbindung in die Dienstleistungserbringung vertraglich geregelt wird. Im Sinne der Kostentransparenz werden Optimierungsmöglichkeiten beim Verteilschlüssel in der Finanzierung des Aussennetzes angestrebt. Darüber hinaus wird der Bundesrat innert Jahresfrist prüfen, ob zur Zielerreichung zusätzlich eine Unterstellung der Swiss Business Hubs unter die Exportförderungsorganisation notwendig und sinnvoll ist.

3.

Zusammenlegung des Dienstleistungsangebots der Exportförderungsorganisation mit demjenigen der Handelskammern.

Der Bundesrat unterstützt das gemäss EFK anzustrebende Ziel der optimalen Nutzung aller auf dem Markt angebotenen Exportförderungsdienstleistungen. Dieses Ziel konnte in den ersten Jahren nach der Neuausrichtung der

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Exportförderung im Jahr 2000 nicht erreicht werden. Die Koordination zwischen Osec und Handelskammern im In- und Ausland sowie anderen privatwirtschaftlich organisierten Akteuren bzw. die Abstimmung des Dienstleistungsangebots von Osec auf dasjenige dieser Akteure wurde aber durch die neue Führung im Jahr 2004 bereits verbessert und wird in Zukunft noch weiter verstärkt. In diesem Sinne wird im Innennetz heute ein gemeinsamer Veranstaltungskalender geführt, wird demnächst ein kollektiver Newsletter publiziert und wurden bereits verschiedentlich gemeinsame Veranstaltungen wie zum Beispiel Firmenberatungstage durchgeführt. Ebenso schloss Osec im Aussennetz Zusammenarbeitsabkommen mit demnächst vier bilateralen Schweizer Aussenhandelskammern ab; weitere sind geplant.

Eine vom seco Ende 2004 durchgeführte Meinungsumfrage zur Zusammenarbeit mit Osec bei ihren Netzwerkpartnerinnen und -partnern zeigte, dass diese die Zusammenarbeit mit Osec mehrheitlich als gut bezeichnen.

Insbesondere in denjenigen Fällen, wo sie 2004 ausgebaut wurde, zeigten die Ergebnisse klare Verbesserungen. Darüber hinaus wird der Bundesrat innert Jahresfrist prüfen, ob zur Zielerreichung zusätzlich eine Ausschreibung des Exportförderungsmandats notwendig und sinnvoll ist.

4.

Definition und Anwendung des Subsidiaritätsprinzips.

Der Bundesrat unterstützt das gemäss EFK anzustrebende Ziel der Einhaltung der im Gesetz verankerten Subsidiarität. Die von Osec nach der Auslagerung ihres privatwirtschaftlichen Ausbildungsangebots per 1. Januar 2004 heute noch angebotenen privatwirtschaftlichen Dienstleistungen sind klar definiert und auf wenige Dienstleistungen beschränkt. Es handelt sich dabei um das Angebot von Musterverträgen und die Sekretariatsführung für wenige bilaterale Aussenhandelskammern. Diese Dienstleistungen sind bisher im Konkurrenzumfeld von Osec nie umstritten gewesen. Der Bundesrat sieht aus diesem Grund bezüglich Osec zurzeit keinen weiteren Handlungsbedarf.

Schliesslich wird Osec im Sinne der Empfehlung der EFK und auch zur Verstärkung ihrer Rolle als Netzwerk-Koordinatorin ab 2005 auf Umsatzziele bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verzichten und damit die Integration aller Akteure in ihre Dienstleistungserbringung erleichtern. Das seco wird ab 2005 Qualitätskontrollen beim Service Center durchführen, um sicherzustellen, dass die Anfragen der Kundschaft umgehend beantwortet und an die richtigen Stellen weitergeleitet werden.

5.

Präzisere Definition der Aufsicht über die Exportförderungsorganisation.

Der Bundesrat unterstützt das gemäss EFK anzustrebende Ziel der Erhöhung des Kundennutzens. Die von der EFK genannte klarere Trennung der Kontrollmassnahmen in formative (Qualitätsverbesserung durch Auftragnehmer) und summative Evaluationen (Qualitätskontrolle durch Dritte) wurde bereits eingeführt. Osec führt regelmässig formative Evaluationen durch. Eine nächste summative Evaluation von Osec plant das seco in 2­4 Jahren.

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5

Strategiealternativen (Modelle)

Im erwähnten Bundesbeschluss vom 25. September 2003 hat das Parlament neben der Evaluation der bisherigen Exportförderung auch die Prüfung von mindestens drei verschiedenen Modellen für die Weiterentwicklung der Exportförderung ab 2006 sowie Vorschläge für allenfalls nötige Gesetzesänderungen gefordert. Mindestens folgende drei Modelle sollten für die Weiterentwicklung untersucht werden: 1.

Weiterführung des Status quo (2001­2003) der Exportförderung Der Status quo (2001­2003) der staatlichen Exportförderung umfasst folgende privat- und gemeinwirtschaftlichen Dienstleistungskategorien (vgl.

Abbildung 1): Information (Internetplattform), Erstberatung (Problemstrukturierung, Grundlagenbeschaffung), Netzwerk-Koordination im In- und Ausland, Ausbildung (Aus- und Weiterbildung für Privatpersonen und -firmen, Aus- und Weiterbildung im Netzwerk), Messen (Gemeinschaftsauftritte) sowie die Spezialberatung (Machbarkeitsanalysen, Businesspläne).

Abbildung 1 Information

Erstberatung

Ausbildung

Messen

Spezialberatung

Netzwerk-Koordination Quelle: Bericht Strategiealternativen für die Exportförderung des Bundes, BHP ­ Brugger und Partner AG, Januar 2005

2.

Verstärkte Integration der Exportförderung in die Bundesverwaltung Eine verstärkte Integration der Exportförderung in die Bundesverwaltung impliziert einen Verzicht auf die Dienstleistungskategorien Erst- und Spezialberatung, Ausbildung und Messen (vgl. Abbildung 2). Die Bundesverwaltung beschränkt sich sodann auf die Informationsvermittlung und eine reduzierte Form der Netzwerk-Koordination im Inland.

Abbildung 2 Information

Netzwerk-Koordination Quelle: Bericht Strategiealternativen für die Exportförderung des Bundes, BHP ­ Brugger und Partner AG, Januar 2005

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3.

Beschränkung von Osec auf Kerntätigkeiten, die private Institutionen und Unternehmen nicht konkurrenzieren Die Beschränkung auf Kerntätigkeiten, die private Institutionen nicht konkurrenzieren, impliziert einen Verzicht auf die privatwirtschaftlichen Dienstleistungen (vgl. Abbildung 3). Das Angebot der staatlichen Exportförderung wird sodann auf Information, Erstberatung, Messen sowie NetzwerkKoordination im In- und Ausland beschränkt.

Abbildung 3 Information

Erstberatung

Messen

Netzwerk-Koordination Quelle: Bericht Strategiealternativen für die Exportförderung des Bundes, BHP ­ Brugger und Partner AG, Januar 2005

Das seco hat diese drei Modelle mit externer Unterstützung analysiert. Dabei wurden als zusätzliche Modelle auch die Abschaffung und die Privatisierung der Exportförderung sowie die Auswirkungen unterschiedlicher Trägerschaften (Organisationsformen) geprüft. Die spezifische Bewertung der verschiedenen Modelle erfolgte unter anderem mittels folgender Evaluationskriterien: ­

Effektivität (Kundennutzen, Anpassungsfähigkeit an Veränderungen im Markt, Qualität der Dienstleistungen)

­

Effizienz (Subsidiarität, Wirtschaftlichkeit)

­

Reputation (Governance, Akzeptanz, Kommunikationsfähigkeit)

Zudem wurde in verschiedenen Workshops mit den Anspruchsgruppen der Exportförderung ein Meinungsbild zu den Vor- und Nachteilen sowie zu den jeweiligen Präferenzen erstellt. Miteinbezogen wurden dabei KMU (Kunden), Marktanbieter, Branchenverbände, Handelskammern sowie Bundesstellen, die in der Aussenwirtschaftsförderung tätig sind. Eine Analyse erfolgreicher, dynamischer Exportförderungen anderer Länder lieferte zudem wertvolle Erkenntnisse bezüglich der Stellung der Schweizer Exportförderung im internationalen Vergleich.

Nach Auswertung aller Ergebnisse sowie der Stellungnahmen der Kundinnen und Kunden sowie weiterer Anspruchsgruppen empfiehlt die Studie, die staatliche Exportförderung auf Dienstleistungen zu beschränken, die private Institutionen und Unternehmen nicht konkurrenzieren (Modell 3: «Beschränkung von Osec auf Kerntätigkeiten, welche private Institutionen und Unternehmen nicht konkurrenzieren»).

Der Exportförderer soll in erster Linie ein kompetenter Netzwerker und Koordinator sein. Er soll mit den Swiss Business Hubs, mit Botschaften und Konsulaten, bilateralen und kantonalen Handelskammern, Branchenverbänden und weiteren Organisationen sowie mit privaten Anbietern intensiv zusammenarbeiten. Das Dienstleistungsangebot des staatlichen Exportförderers soll sich auf gemeinwirtschaftliche Dienstleistungen in den Bereichen Information, Erstberatung, Networking und Koordination sowie Messen konzentrieren. Weiter soll eine zentrale Anlaufstelle für Internationalisierungsfragen von KMU (Service Center) eingerichtet werden. Damit soll die Kundschaft in die Lage versetzt werden, raschmöglichst an die für ihre 2411

Anliegen relevanten Informationen und Ansprechpartnerinnen und -partner zu gelangen. Eine solche zentrale Anlaufstelle ist ein ausgewiesenes Bedürfnis des Marktes und ein entscheidendes Element für eine transparente und effektive Koordination der Leistungen der verschiedenen Akteure und somit für eine effiziente Ressourcenallokation. Mit dem gemeinsamen Service Center von Osec, ERG, SOFI und SIPPO konnte im Herbst 2004 eine solche zentrale Anlaufstelle eingerichtet werden.

Im Vergleich zum Status quo (2001-2003) sind deutlich weniger wettbewerbspolitische Konflikte zu erwarten. Durch die Beschränkung auf gemeinwirtschaftliche Leistungen ist allerdings kein lückenloses Angebot der Exportdienstleistungen mehr möglich, was die Know-how-Bildung und die Synergiennutzung (Information, Personal usw.) erschweren kann.

Eine verstärkte Integration der Exportförderung in die Bundesverwaltung (Modell 2) impliziert gemäss Studie einen gegenüber dem Status quo (2001­2003) eingeschränkten Leistungsauftrag, da ein Angebot von Beratungsdienstleistungen oder die Organisation von Messen durch die Bundesverwaltung ausgeschlossen wäre. Damit verbunden wären eine deutliche Verkleinerung der Dienstleistungsbreite und somit eine Fokussierung auf Informationsdienstleistungen. Dies zielt aber an den Marktbedürfnissen vorbei: Die Marktteilnehmer wünschen keine Reduktion, sondern im Gegenteil eine Erhöhung der staatlichen (gemeinwirtschaftlichen) Leistungen («gleich lange Spiesse für Schweizer KMU»). Durch die starke Reduktion der Dienstleistungspalette wären Qualitätsprobleme infolge der mangelnden Know-howTiefe und der fehlenden Marktkenntnisse zu gewärtigen. Dies wäre nicht nur der Reputation der Organisation abträglich, sondern könnte auch die Exportchancen der KMU beeinträchtigen und deren Erfolgsaussichten schmälern.

Der Status quo (2001­2003) (Modell 1) ist gemäss Studie grundsätzlich sehr wirtschaftlich und effektiv. Ein möglichst lückenloses Dienstleistungsangebot ermöglicht vielfältige Synergien (Information, Plattformen, Personal) und wäre im Sinne einer möglichst effizienten Leistungserbringung wünschbar, verletzt aber das Subsidiaritätsprinzip und bringt Konflikte mit anderen Marktteilnehmern mit sich.

Der Bundesrat unterstützt die Ergebnisse der Studie und hält die Umsetzung des Modells 3 für notwendig
und sinnvoll.

Das mit dem Leistungsauftrag 2004­2005 von Osec erbrachte heutige Dienstleistungsangebot umfasst die allgemeine Informationsvermittlung über Märkte, Branchen und aussenwirtschaftlich relevante Themen, die Erstberatung bei Fragen rund um den Export sowie das Marketing im Ausland (Messebeteiligungen). Wie in Abschnitt 4 dieses Berichts aufgezeigt, umfasst das Dienstleistungsangebot von Osec nach der Auslagerung des Ausbildungsangebots keine nennenswerten privatwirtschaftlichen Dienstleistungen mehr. Osec wird sich künftig noch stärker als Netzwerk-Koordinatorin positionieren und mit anderen Anbietern so weit als möglich zusammenarbeiten. Diese Neuausrichtung von Osec seit 2004 entspricht damit bereits weitgehend der im Modell 3 skizzierten strategischen Ausrichtung. Noch zu klären bleibt, ob zusätzlich der Messebereich von Osec auszuschreiben ist. Der Aufsichtsrat von Osec wird 2005 darüber entscheiden.

Für die Umsetzung des durch den Markt favorisierten Modells 3 der Exportförderung sind keine Gesetzesänderungen nötig. Die vorgeschlagene Ausrichtung der Exportförderung entspricht den im Exportförderungsgesetz festgehaltenen Rahmenbedingungen. Der Bundesrat schliesst jedoch nicht aus, dass Gesetzesänderungen zu 2412

einem späteren Zeitpunkt für die Umsetzung weiterer Massnahmen in der Exportund Aussenwirtschaftsförderung notwendig sein werden, und wird diese Frage nochmals prüfen. Das seco wird als Aufsichtsbehörde in Zukunft verstärkt darüber wachen, dass die Umsetzung der Exportförderung dem gesetzlich verankerten Subsidiaritätsprinzip entspricht und dass der Exportförderer bei der Weiterentwicklung der Exportförderung den strategischen Rahmen des oben beschriebenen Modells 3 einhält. Künftige Evaluationen werden der Einhaltung dieses Punkts ein besonderes Augenmerk schenken.

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