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Bundesbeschluss zum Verpflichtungskredit für ein Programm zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen für die Jahre 2025­2034

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. November 20232, beschliesst:

Art. 1 Für das Programm «Digisanté» zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen wird für die Jahre 2025­2034 ein Verpflichtungskredit von 391,7 Millionen Franken bewilligt.

1

2

Das Programm «Digisanté» umfasst: a.

Vorbereitungs-, Projektierungs- und Koordinationsmassnahmen zur Erreichung folgender Ziele im Gesundheitswesen: 1. Schaffung von Voraussetzungen für die digitale Transformation, 2. Aufbau und Zurverfügungstellen einer nationalen Infrastruktur, 3. Digitalisierung von Behördenleistungen, 4. Sekundärnutzung von Daten für die Planung, Steuerung und Forschung;

b.

die Umsetzung von Projekten zur Erreichung der Ziele nach Buchstabe a in Bereichen, für die von Gesetzes wegen der Bund sachlich zuständig ist.

Art. 2 1

Die Freigabe des Kredits erfolgt pro Projekt.

Der Bundesrat ist für die Freigabe zuständig. Er kann sie an das Eidgenössische Departement des Innern delegieren.

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SR 101 BBI 2023 2908

2023-3448

BBl 2023 2909

Verpflichtungskredit für ein Programm zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen für die Jahre 2025­2034. BB

BBl 2023 2909

Art. 3 Dem Verpflichtungskredit liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Juni 2023 (106,3 Punkte; Dezember 2020 = 100 Punkte) sowie Teuerungsannahmen von jährlich +1,0 % zugrunde.

Art. 4 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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