BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Bundesbeschluss zum Verpflichtungskredit für ein Programm zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen für die Jahre 20252034
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. November 20232, beschliesst:
Art. 1 Für das Programm «Digisanté» zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen wird für die Jahre 20252034 ein Verpflichtungskredit von 391,7 Millionen Franken bewilligt.
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Das Programm «Digisanté» umfasst: a.
Vorbereitungs-, Projektierungs- und Koordinationsmassnahmen zur Erreichung folgender Ziele im Gesundheitswesen: 1. Schaffung von Voraussetzungen für die digitale Transformation, 2. Aufbau und Zurverfügungstellen einer nationalen Infrastruktur, 3. Digitalisierung von Behördenleistungen, 4. Sekundärnutzung von Daten für die Planung, Steuerung und Forschung;
b.
die Umsetzung von Projekten zur Erreichung der Ziele nach Buchstabe a in Bereichen, für die von Gesetzes wegen der Bund sachlich zuständig ist.
Art. 2 1
Die Freigabe des Kredits erfolgt pro Projekt.
Der Bundesrat ist für die Freigabe zuständig. Er kann sie an das Eidgenössische Departement des Innern delegieren.
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SR 101 BBI 2023 2908
2023-3448
BBl 2023 2909
Verpflichtungskredit für ein Programm zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen für die Jahre 20252034. BB
BBl 2023 2909
Art. 3 Dem Verpflichtungskredit liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Juni 2023 (106,3 Punkte; Dezember 2020 = 100 Punkte) sowie Teuerungsannahmen von jährlich +1,0 % zugrunde.
Art. 4 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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