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Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Leubringen/Magglingen; Provisorische Unterkunft Mitwirkung und Anhörung vom 8. Januar 2024 Gemeinde:

Leubringen / Magglingen

Gesuchstellerin:

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL

Gesuchsunterlagen:

Projektbeschrieb inkl. Planbeilagen

Gegenstand:

Da sich der Neubau des geplanten Unterkunfts- und Ausbildungsgebäudes für die Spitzensportrekruten verzögert, wird ein Unterkunftsprovisorium mit 90 Betten sowie sanitären Anlagen auf dem bestehenden Parkplatz P4 zwischen Jurahaus und «Des Alpes» erstellt.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach dem Militärgesetz (Art. 126 ff. MG; SR 510.10), der militärischen Plangenehmigungsverordnung (MPV; SR 510.51) und subsidiär nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Das Generalsekretariat VBS ist Genehmigungsbehörde und leitet das Verfahren.

Mitwirkungs- und Anhörungsverfahren

Nach Artikel 126 und 126d MG in Verbindung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Genehmigungsbehörde schriftliche Anregungen einzureichen.

UVP:

Das Projekt unterliegt nicht der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss Artikel 10a des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01).

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können vom 9. Januar bis am 7. Februar 2024 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden: Einwohnergemeinde Evilard Gemeindeverwaltung Route Principale 37 2533 Evilard

2023-3727

BBl 2024 27

BBl 2024 27

Aussteckung / Profilierung

Während der öffentlichen Auflage sind die Veränderungen, welche die geplanten Bauten und Anlagen im Gelände bewirken, ausgesteckt bzw. profiliert.

Einsprachen:

Einsprache kann erheben, wer nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021) oder EntG Partei ist.

Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist beim Generalsekretariat VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern erhoben werden.

Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (vgl. Art. 126f Abs. 1 MG und 14 MPV).

Innerhalb der Auflagefrist sind sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen (Art. 126f Abs. 2 MG). Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde vorzubringen (Art. 126c Abs. 3 MG).

8. Januar 2024

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport