BBl 2024 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Bezeichnung technischer Normen für elektrische Niederspannungserzeugnisse gestützt auf die Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) 1. Ausgangslage 1.1.

Das Bundesamt für Energie (BFE) ist nach Artikel 7 der Verordnung vom 25. November 20151 über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) befugt, im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) technische Normen zu bezeichnen, die geeignet sind, die grundlegenden Anforderungen an elektrische Niederspannungserzeugnisse zu konkretisieren.

Soweit möglich bezeichnet es international harmonisierte Normen. Werden die bezeichneten Normen angewendet, so wird vermutet, dass die grundlegenden Anforderungen erfüllt sind.

1.2.

Die Europäische Kommission hat im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2014/35/EU2 im Durchführungsbeschluss (EU) 2023/27233 technische Normen bezeichnet.

2. Bezeichnung 2.1.

Das BFE bezeichnet hiermit im Einvernehmen mit dem SECO die technischen Normen, die gemäss der Veröffentlichung der EU nach Ziffer 1.2. bezeichnet sind.

2.2.

Die Bezeichnung harmonisierter Normen erfasst nicht deren nationale Vorworte und Anhänge und dergleichen.

3. Ersetzung früherer Bezeichnung Diese Bezeichnung ersetzt die Bezeichnung vom 28. März 20234.

1 2

3

4

SR 734.26 Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt, Abl. L 96 vom 29.3.2014, S. 357 Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2723 der Kommission vom 6. Dezember 2023 über harmonisierte Normen für elektrische Betriebsmittel zur Unterstützung der Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. L vom 13.12.2023.

BBl 2023 799

2024-0011

BBl 2024 53

BBl 2024 53

4. Einsichtsmöglichkeit und Bezugsquellen 4.1.

Die bezeichneten Normen können wie folgt eingesehen oder bezogen werden: a. kostenlose Einsicht und Bezug gegen Bezahlung bei der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV), Sulzerallee 70, 8404 Winterthur (www.snv.ch, Telefon: 052 224 54 54); b. Bezug gegen Bezahlung bei Electrosuisse, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf (www.electrosuisse.ch, Telefon: 058 595 11 11).

4.2.

Eine konsolidierte Liste der bezeichneten technischen Normen ist auf der Website der Europäischen Kommission5 zu finden. Diese Liste ist rein informativer Natur und entfaltet keine Rechtswirkung.

5. Entsprechung mit den grundlegenden Anforderungen Die bezeichneten technischen Normen ermöglichen die Umsetzung der grundlegenden Anforderungen des Artikels 5 NEV, welcher Artikel 3 der Richtlinie 2014/35/EU entspricht.

11. Januar 2024

Bundesamt für Energie: Benoît Revaz, Direktor

5

2/2

www.ec.europa.eu/growth/single-market/european-standards/harmonised-standards/lowvoltage_en