BBl 2024 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2020.40 vom 15. November 2021 (Auszug) in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Privatk1ägerschaft gegen Thorsten Christian Schütze, Andrey Nikolaevich Safronov, Ryszard Andrzej Obuchowicz und als beschwerte Dritte Enicosa Engineering & International Commerce SA, Sarah Moritz, Igor Ivanovic Shpak, Valeriy Panitkov und weitere Personen.

IV.

[...]

2.

Folgende beschlagnahmte Vermögenswerte werden an die CJSC Transmashholding ausgehändigt:

2.1

Guthaben der Geschäftsbeziehungen 410046007, 410046101, 410046103 und 410046104 der Enicosa Engineering & International Commerce SA bei der Centrum Beratungs- und Beteiligungen AG;

[...]

2.3

Guthaben auf dem Konto 101745-00001, lautend auf Enicosa Engineering & International Commerce SA, bei der Banque J. Safra Sarasin (Monaco) SA;

[...]

2.14

Wertschriften im Depot-Nr. 0065-1152639-4, lautend auf Sarah Anna Moritz, bei der Credit Suisse AG.

[...]

4.4

Zulasten von Igor Ivanovic Shpak und zugunsten der Eidgenossenschaft wird eine Ersatzforderung in Höhe von EUR 500 000 (zzgl. 5% Zins seit dem 14. April 2011) begründet.

Zur Deckung dieser Forderung werden die Guthaben in der Höhe des genannten Betrags auf den Konten 0109820.0001.CHF, 0109820.0001.EUR, 0109820. 0001.USD und 0101670.0001.CHF/001, lautend auf Igor Ivanovic Shpak, bei der One Swiss Bank SA verwendet.

2024-0001

BBl 2024 46

BBl 2024 46

[...]

4.6

Zulasten von Valeriy Panitkov und zugunsten der Eidgenossenschaft wird eine Ersatzforderung in Höhe von EUR 20 000 (zzgl. 5% Zins seit dem 17. Februar 2011) begründet.

Zur Deckung dieser Forderung wird, unter Vorbehalt des liechtensteinischen Rechts, das Guthaben auf dem Konto 411.000, lautend auf Valeriy Panitkov, bei der Bendura Bank (Liechtenstein) AG verwendet.

[...]

5.

Im Übrigen werden die Beschlagnahmen der Bankkonten und Wertschriftendepots (Anhang 7 zur Anklageschrift) aufgehoben.

[...]

Hinweis Das schriftlich begründete Urteil kann an folgender Adresse beantragt werden: Strafkammer des Bundesstrafgerichts, Viale Stefano Franscini 7, CH-6500 Bellinzona Rechtsmittelbelehrung Gegen Urteile der Strafkammer des Bundesstrafgerichts, die das Verfahren ganz oder teilweise abschliessen, kann innert 10 Tagen seit Eröffnung des Urteils bei der Strafkammer des Bundesstrafgerichts mündlich oder schriftlich Berufung angemeldet werden (Art. 399 Abs. 1 i.V.m. Art. 398 Abs. 1 StPO; Art. 38a StBOG).

Mit der Berufung kann das Urteil in allen Punkten umfassend angefochten werden.

Mit der Berufung können gerügt werden: Rechtsverletzungen, einschliesslich Überschreitung und Missbrauch des Ermessens, Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung, die unvollständige oder unrichtige Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit (Art. 398 Abs. 2 und 3 StPO).

Die Berufung erhebende Partei hat innert 20 Tagen nach Zustellung des begründeten Urteils der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts eine schriftliche Berufungserklärung einzureichen. Sie hat darin anzugeben, ob sie das Urteil vollumfänglich oder nur in Teilen anficht, welche Abänderungen des erstinstanzlichen Urteils sie verlangt und welche Beweisanträge sie stellt. Werden nur Teile des Urteils angefochten, ist verbindlich anzugeben, auf welche sich die Berufung beschränkt (Art. 399 Abs. 3 und 4 StPO).

Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist bei der Strafbehörde abgegeben oder zu deren Handen der Schweizerischen Post, einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung oder, im Falle von inhaftierten Personen, der Anstaltsleitung übergeben werden (Art. 91 Abs. 2 StPO).

2/4

BBl 2024 46

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt in Anwendung von Artikel 88 Absatz 1 lit. a und b, Absatz 3 StPO i.V.m. Artikel 69 StBOG. Die Zustellung gilt am Tag der Veröffentlichung als erfolgt (Art. 88 Abs. 2 StPO).

10. Januar 2024

Im Namen der Strafkammer des Bundesstrafgerichts Die Vorsitzende: Joséphine Contu Albrizio Der Gerichtsschreiber: Tornike Keshelava

3/4

BBl 2024 46

4/4

BBl 2024 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Dieser Text wurde im Sinne von Artikel 44 der Publikationsverordnung vom 7. Oktober 2015 (SR 170.512.1) aus Datenschutzgründen anonymisiert.

2024-0001

BBl 2024 46

BBl 2024 46

2/2