BBl 2024 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Wiedererwägungsgesuch betreffend Verfügung des UVEK bezüglich der Sondierbohrung Stadel 2 Öffentliche Auflage des Wiedererwägungsgesuchs der Nagra (Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle) vom November 2023 betreffend Verfügung des UVEK vom 17. April 2019 bezüglich der Sondierbohrung Stadel 2

Gemeinde: 8174 Stadel Gesuchstellerin: Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra), Hardstrasse 73, Postfach, 5430 Wettingen.

Gegenstand: Mit Verfügung vom 17. April 2019 erteilte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) der Nagra die Bewilligung, die Sondierbohrung Stadel 2 auf der Parzelle mit der Kataster-Nr. 1991 in der Gemeinde Stadel durchzuführen. In der erwähnten Verfügung wurde die Nagra insbesondere dazu verpflichtet, den Bohrplatz Stadel 2 nach Durchführung der Sondierbohrung zurückzubauen. Der Bohrplatz Stadel 2 auf der Parzelle mit der Kataster-Nr. 1991 liegt in der Wohn- und Gewerbezone. Die Eigentümerin dieser Parzelle plant mittelfristig eine Überbauung der Parzelle. Die Grundeigentümerin ist mit dem Wunsch an die Nagra herangetreten, den obersten Abschnitt des Bohrlochs der Sondierbohrung Stadel 2 zu übernehmen, um ihn als Erdwärmesonde (EWS) zur umweltgerechten Energiegewinnung für die zukünftige Überbauung nutzen zu können.

Gemäss der UVEK-Verfügung vom 17. April 2019 müssen die Bauten und Anlagen des Bohrplatzes Stadel 2 zurückgebaut und das Gelände rekultiviert werden. Da die Eigentümerin der betreffenden Parzelle (Kataster-Nr. 1991) mittelfristig eine Überbauung des Geländes und den Einbau einer EWS beabsichtigt, plant die Nagra eine von der UVEK-Verfügung vom 17. April 2019 abweichende Vorgehensweise betreffend den Rückbau des Bohrplatzes. Neu sollen insbesondere für ein geschlossenes EWS-System vorgesehene Rohrschleifen in das Bohrloch der Sondierbohrung Stadel 2 eingelassen sowie einzementiert werden. Mit dem eingereichten Wiedererwägungsgesuch beantragt die Nagra die Anpassung der UVEK-Verfügung vom 17. April 2019 und die Bewilligung der neu geplanten Vorgehensweise betreffend den Rückbau des Bohrplatzes Stadel 2.

2024-0142

BBl 2024 112

BBl 2024 112

Verfahren: Das Verfahren richtet sich nach Artikel 49 ff. des Kernenergiegesetzes (KEG; SR 732.1), der Kernenergieverordnung (KEV; SR 732.11) sowie subsidiär nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021).

Öffentliche Auflage: Die eingereichten Gesuchsunterlagen können vom 22. Januar 2024 bis zum 20. Februar 2024 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Adresse eingesehen werden: ­

Gemeindeverwaltung Stadel, Zürcherstrasse 15, 8174 Stadel

Einsprachen: Einsprache kann erheben, wer nach den Vorschriften des VwVG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist vom 22. Januar 2024 bis zum 20. Februar 2024 (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Energie, Sektion Kernenergierecht, 3003 Bern, mit dem Vermerk «Wiedererwägungsgesuch betreffend Sondierbohrung Stadel 2» eingereicht werden.

Hinweise: ­

Einsprachen müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten. Beweismittel sind beizulegen. Einsprachen sind zu unterzeichnen. Wer keine Einsprache erhebt ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 55 Abs. 1 KEG).

­

Die vom Projekt betroffenen Gemeinden wahren ihre Interessen mit Einsprache (Art. 55 Abs. 3 KEG).

Die Einsprechenden werden darauf aufmerksam gemacht, dass sie gegebenenfalls eine Vertretung bestellen müssen (Art. 11a VwVG). Dies kann für sie mit Kosten verbunden sein (Art. 30a Abs. 3 VwVG).

19. Januar 2024

2/2

Bundesamt für Energie (BFE) 3003 Bern