BBl 2024 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Flughafen Zürich Bewilligung von Messflügen zwischen 23.30 und 02.00 Uhr Mit Verfügung vom 10. Januar 2024 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) der Flughafen Zürich AG die Bewilligung erteilt, in den folgenden Zeiträumen Messflüge zwischen 23.30 Uhr und 02.00 Uhr durchzuführen, sofern sie nicht tagsüber durchgeführt werden können: ­

vom 11. bis 15. März 2024;

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vom 3. bis 7. Juni 2024;

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vom 1. bis 5. Juli 2024;

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vom 26. bis 30. August 2024.

Der vollständige Wortlaut der Verfügung kann bezogen werden beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion LESA, 3003 Bern, E-Mail: lesa@bazl.admin.ch.

Die Verfügung ist im Internet publiziert unter: www.bazl.admin.ch > Infrastruktur > Zürich > Verfügungen 2024 Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen Verwaltungsbeschwerde erhoben werden beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen.

Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien an dem auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikation in einem amtlichen Blatt an dem auf die Publikation folgenden Tag zu laufen.

Die Beschwerde ist in einer Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführenden zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführenden sie in Händen haben.

Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

17. Januar 2024

2024-0062

Bundesamt für Zivilluftfahrt

BBl 2024 96

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