Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 7224 Widersprechende/r BICO AG, CH-8718 Schänis, CH-Marke Nr. 493 590 «bico» (fig.) gegen Widerspruchsgegner/in VICKO ELIAS TRIANTAFYLLIDES SA, GR-55510 Thessaloniki, IR-Marke Nr. 788 300 «VICKO» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 31. März 2005 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 7224 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 788 300 «VICKO» wird der Schutz in der Schweiz für die Waren «meubles, glaces (miroirs)» (Klasse 20) definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

31. März 2005

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2005-0823

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