Heilmittelrecht

Notifikation von Verfügungen gestützt auf Art. 66 des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte (HMG) und Art. 36 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG) Juerg Daniel Schmid, p.A. Siniq Ltd., Finch Rd 12­14, GB-IM99 1TT Douglas IOM, United Kingdom.

Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut (Institut) hat am 22. August 2005 in Sachen Illegale Anpreisung von Arzneimitteln/Widerruf von Domain-Namen verfügt: 1.

Dem Verfügungsadressaten wird verboten, die folgenden Arzneimittel zu bewerben und zu vertreiben: «Flexi+», «DHEA», «Ultimate Woman», «Ultimate Man», «Somatomedin C», «Melatonin», «Nanotropin» und «Haelan 951»; dies insbesondere unter dem Domain-Namen www.siniq.ch.

2.

Switch, Teleinformatikdienste für Lehre und Forschung, P.O. Box, 8021 Zürich wird aufgefordert, den Domain-Namen www.siniq.ch zu widerrufen.

3.

Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

4.

Die Gebühr wird auf 1000 Franken bestimmt und Juerg Daniel Schmid, p.A.

Siniq Ltd., Finch Rd 12­14, GB-IM99 1TT Douglas IOM, United Kingdom zur Bezahlung auferlegt.

5.

Diese Verfügung wird im Bundesblatt (BBl) veröffentlicht und Juerg Daniel Schmid, p.A. Siniq Ltd., Finch Rd 12­14, GB-IM99 1TT Douglas IOM, United Kingdom zugestellt.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Heilmittel, Effingerstr. 39, 3003 Bern, Beschwerde erhoben werden (Art. 85 HMG). Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Die Verfügung kann vom Verfügungsadressaten angefordert werden bei: Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut Geschäftsbereich Recht Hallerstrasse 7 3000 Bern 9

22. August 2005

2005-2029

Swissmedic

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