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Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, Kartellgesetz [KG]; SR 251) Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat am 15. Januar 2024 im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung gemäss Artikel 27 KG gegen die BMW (Schweiz) AG sowie deren konzernmässig verbundenen Gesellschaften (BMW-Gruppe) eröffnet.

Dem Sekretariat der Wettbewerbskommission liegen Anhaltspunkte vor, wonach die BMW-Gruppe gegenüber einer zugelassenen Händlerin und Werkstatt über eine relativ marktmächtige Stellung verfügt und diese missbraucht hat bzw. missbraucht (Art. 7 KG). Insbesondere bestehen Anhaltspunkte, dass die BMW (Schweiz) AG eine zugelassene Händlerin und Werkstatt zu Investitionen in Millionenhöhe veranlasst und die Zusammenarbeit im Nachhinein ohne eine angemessene Übergangslösung unerwartet beendet hat. Eine solche Verhaltensweise könnte die zugelassene Händlerin und Werkstatt in der Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerbs behindert haben bzw. behindern oder sie benachteiligt haben bzw. benachteiligen (Art. 7 Abs. 1 KG). Das Verhalten der BMW (Schweiz) AG könnte insbesondere eine unzulässige Verweigerung von Geschäftsbeziehungen (Art. 7 Abs. 2 Bst. a KG), Diskriminierung von Handelspartnern bei Preisen oder sonstigen Geschäftsbedingungen (Art. 7 Abs. 2 Bst. b KG) oder Erzwingung unangemessener Preise oder sonstiger unangemessener Geschäftsbedingungen (Art. 7 Abs. 2 Bst. c KG) darstellen.

Es steht Dritten offen, sich innerhalb von 30 Tagen ­ Beginn des Fristenlaufes mit vorliegender Publikation ­ durch eine Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a­c KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

Entsprechende Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Hallwylstrasse 4, 3003 Bern, Telefon: 058 462 20 40, E-Mail: info@weko.admin.ch.

25. Januar 2024

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Sekretariat der Wettbewerbskommission BBl 2024 142

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