Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Maler- und Gipsergewerbe Wiederinkraftsetzung und Änderung vom 22. September 2005 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: I Der Bundesratsbeschluss vom 10. September 20021 über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Maler- und Gipsergewerbe2 wird wieder in Kraft gesetzt und wie folgt geändert: Art. 2. Abs. 4 Die allgemeinverbindlich erklärten Bestimmungen des GAV über die Arbeits- und Lohnbedingungen im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer3 sowie Artikel 1 und 2 der dazugehörigen Verordnung4 gelten auch für Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz, aber ausserhalb des räumlichen Geltungsbereichs nach Absatz 1, sowie ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sofern sie in diesem Geltungsbereich Arbeiten ausführen. Bezüglich der Kontrolle über die Einhaltung dieser GAVBestimmungen sind die paritätischen Kommissionen des GAV zuständig.

II Folgende geänderte Bestimmungen des in der Beilage zum Bundesratsbeschluss vom 10. September 20021 wiedergegebenen Gesamtarbeitsvertrages für das Malerund Gipsergewerbe werden allgemeinverbindlich erklärt5: Art. 9 Ziff. 9.1 Kategorie D, Ziff. 9.3 und 9.4 9.1

Einstufungen

9.3

Sockellöhne (Mindestlöhne)

9.4

Lohnerhöhungen

1 2 3 4 5

Löhne (Bruttolöhne)

BBl 2002 6049­6051 Am 15. April 2005 haben die GAV-Parteien (smgv, UNIA, SYNA) ihren GAV wieder in Kraft gesetzt, mit den Änderungen gemäss Ziffer II des vorliegenden Beschlusses.

SR 823.20 EntsV, SR 823.201 Separatabzüge der Allgemeinverbindlicherklärung können beim BBL, Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern, bezogen werden.

2005-2215

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Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Malerund Gipsergewerbe. BRB

Art. 12

Ferien und Feiertage

Art. 13

Krankentaggeldversicherung

III Dieser Beschluss tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft und gilt bis zum 30. September 2007.

22. September 2005

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Samuel Schmid Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

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