BBl 2024 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Verfügung betreffend Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz 2024 vom 24. Januar 2024

Verfügende Behörde:

Bundesamt für Zivilluftfahrt, 3003 Bern (BAZL)

Gegenstand:

Die Luftraumstruktur der Schweiz wird, basierend auf die ICAO-Luftraumkarte der Schweiz 2023, geändert.

Rechtliche Grundlage:

Gestützt auf die Artikel 8a und 40 des Luftfahrtgesetzes (LFG, SR 748.0) in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung über den Flugsicherungsdienst (VFSD, SR 748.132.1) legt das BAZL nach Anhörung der Militärluftfahrtbehörde (Military Aviation Authority, MAA), der Luftwaffe und der Skyguide die Luftraumstruktur und die Zuordnung der Luftraumklassen fest. Mit der Luftraumstruktur wird festgelegt, welche Benutzungsbedingungen in welchen Teilen des Luftraums über der Schweiz gelten und welche Flugsicherungspflichten und ­rechte damit verbunden sind. Das BAZL überprüft die Luftraumstruktur jedes Jahr. Als Grund- und Ausgangslage für die Luftraumänderung 2024 gilt die ICAOLuftraumkarte der Schweiz 2023.

Gemäss Artikel 8a Absatz 2 LFG haben Beschwerden gegen Verfügungen des BAZL zur Festlegung der Luftraumstruktur keine aufschiebende Wirkung.

2024-0228

BBl 2024 235

BBl 2024 235

Inhalt der Verfügung:

Die Luftraumstruktur der Schweiz wird, basierend auf der ICAO-Luftraumkarte der Schweiz 2023, wie folgt geändert: 1. Die Kontrollzone (nachfolgend: CTR) und die Nahkontrollbezirke (nachfolgend: TMA) des Militärflugplatzes Meiringen werden angepasst und/oder neu errichtet.

Betroffene Luftraumstrukturen: ­ CTR Meiringen ­ TMA 1 Meiringen ­ TMA 2 Meiringen ­ TMA 3 Meiringen ­ TMA 4 Meiringen ­ TMA 5 Meiringen ­ TMA 6 Meiringen a) Die jeweiligen lateralen und vertikalen Abmessungen der oben erwähnten Luftraumstrukturen können dem Anhang 2 zu dieser Verfügung entnommen werden.

b) Für die CTR und TMA Meiringen gilt die Luftraumklasse D. Des Weiteren gibt es keine festen Betriebszeiten «HX». Der Status dieser Lufträume kann über die Frequenz des Flugverkehrskontrollturms (TWR) Meiringen, über die entsprechend publizierte Informationsfrequenz oder über das Tonband (Telefon) abgefragt werden.

c) Die «HX»-Bedingungen des Luftfahrthandbuchs der Schweiz (nachfolgend: AIP CH), gemäss ENR1-4 «ATS AIRSPACE CLASSIFICATION AND DESCRIPTION» (Ziff. 1 unter «HX»), müssen für diese Lufträume eingehalten werden.

d) Für den P/Q Anflug in Meiringen werden neben der CTR die TMA 2 und 3 Meiringen aktiviert.

Der MIL RNP 055 Anflug bedingt zusätzlich die Aktivierung der TMA 4, 5 und 6 und wird bei schlechten Wetterbedingungen oder operationellen Bedürfnissen des Militärs aktiviert. Der aktuelle Status der Lufträume muss immer ausgestrahlt werden.

e) Diese Lufträume werden sowohl im AIP als auf den relevanten Karten (u.a. ICAO-Karte, Segelflugkarte, VAC und Area-Charts) publiziert.

f) Die Safety Requirements des Risk Assessments, die am 22. November 2023 festgelegt worden sind, müssen während der Nutzung des heutigen P/Q Anflugs immer eingehalten werden.

2 / 12

BBl 2024 235

2. Das bereits bestehende Flugbeschränkungsgebiet «LSR44 Oberalp» wird für die Etablierung eines Warteraums auf der Helikopterroute KY252 (bei Routepunkt LS212) angepasst.

a) Das Flugbeschränkungsgebiet wird im AIP und auf den relevanten Karten (u.a. ICAO-Karte, Segelflugkarte, VAC und Area Charts) publiziert.

b) Alle übrigen für die «LSR44 Oberalp» bestehenden Auflagen und Nutzungsbedingungen, welche in der Verfügung betreffend Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz 2011 vom 10. März 2011 sowie der Verfügung betreffend Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz 2019 vom 6. März 2019 festgelegt wurden, bleiben unverändert in Kraft.

c) Die neuen lateralen und vertikalen Abmessungen der «LSR44 Oberalp» können dem Anhang 2 zu dieser Verfügung entnommen werden.

d) Skyguide muss 2 Jahre nach Inbetriebnahme des Warteraums eine Nutzungsanalyse durchführen.

Falls das Bedürfnis des Warteraums nicht nachgewiesen werden kann, wird dieser wieder aufgehoben.

3. Die Schreibweise der Namen aller bestehenden Flugverbotsgebiete (Prohibited Area, nachfolgend: LSP), Flugbeschränkungsgebiete (Restricted Area, nachfolgend: LSR) und Gefahrengebiete (Danger Area, nachfolgend: LSD) sowie der «Temporary Reserved Areas» (nachfolgend: TRA's) in der Schweiz werden gemäss ERNIP1, Ziff. 9.4.1 und Ziff. 9.4.2 angepasst.

4. Der «Glider Sector» Grenchen wird in ein Flugbeschränkungsgebiet für Segelflug «LSR83» Grenchen umklassiert. Wenn das Flugbeschränkungsgebiet aktiviert ist, wird die Luftraumklasse D (Luftraumklasse der CTR Grenchen) entfallen. Es gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für die «LSR83 Grenchen»: a) Die Aktivierung erfolgt nur über die Flugverkehrskontrolle (ATC) Grenchen.

b) Alle Bedingungen und Auflagen betreffend die «LSR83 Grenchen» der aktuellen und von allen Parteien unterschriebenen Segelflugvereinbarung zwischen den lokalen Segelfluggruppen (Segelfluggruppe Solothurn und Segel- und Motorflugschule Grenchen), der Regionalflugplatz Jura3 / 12

BBl 2024 235

c)

d) e) f) g)

h) i)

Grenchen (RFP) AG und der Skyguide Grenchen müssen von den Parteien eingehalten werden.

i) Innerhalb der «LSR83 Grenchen» ist kein Sichtflug (VFR)-Verkehr, welcher nicht Teil dieser Segelflugvereinbarung ist, gestattet.

Die «LSR83 Grenchen» hat keine Luftraumklasse.

i) Innerhalb des aktiven Flugbeschränkungsgebiets gibt es keine Flugsicherungsdienstleistungen.

ii) Die Frequenz der «LSR83 Grenchen» lautet 127.580 MHz.

Die minimal benötigte Flugsicht innerhalb der «LSR83 Grenchen» beträgt 5 Kilometer.

Die minimalen Wolkenabstände innerhalb der «LSR83 Grenchen» sind 1500 Meter horizontal und 300 Meter (1000 Fuss) vertikal.

Innerhalb der «LSR83 Grenchen» ist kein Instrumentenflug (IFR)-Verkehr gestattet.

Die Bezeichnung dieses Flugbeschränkungsgebiets für Segelflieger wir im AIP unter dem Titel «LSR for Gliders within CTR» als «LSR83 Grenchen» und auf den relevanten Luftraumkarten publiziert.

Die lateralen und vertikalen Abmessungen der «LSR83 Grenchen» können dem Anhang 2 zu dieser Verfügung entnommen werden.

Das Betriebskonzept des Flugplatzes Grenchen muss den Nutzungsbedingungen der «LSR83 Grenchen» entsprechen. Das Betriebskonzept ist durch die Regionalflugplatz Jura-Grenchen RFP) AG dementsprechend zu präzisieren.

5. Die Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz 2024 wird im AIP publiziert. Die neue bzw. geänderte Luftraumstruktur 2024 wird mittels der ICAOLuftraumkarte der Schweiz und der Segelflugkarte, sog. Supplements zum AIP, konkretisiert.

6. Sämtliche gegen die Anordnungen in DispositivZiff. 1 bis 4 gerichteten Anträge werden abgewiesen, soweit auf sie einzutreten ist und sie nicht gegenstandslos sind.

7. Die Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz 2024 gemäss Dispositiv-Ziff. 1 bis 4 tritt am 21. März 2024 in Kraft. Die Gültigkeitsdauer ist unbeschränkt und dauert bis zum Widerruf bzw. bis zu einer erneuten Änderung, welche die hiermit bereits verfügten Strukturen betrifft.

4 / 12

BBl 2024 235

8. Es werden keine Gebühren erhoben.

9. Eröffnung und Publikation: Die Verfügung ist der Military Aviation Authority (MAA), der Luftwaffe und Skyguide per Einschreiben mit Rückschein zu eröffnen. Eine Kopie dieser Verfügung wird allen Angehörten, die eine Stellungnahme eingereicht haben mit Einschreiben mitzuteilen.

Adressatenkreis:

Die vorliegende Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz 2024 richtet sich an alle Personen, die den fraglichen Luftraum in irgendeiner Form nutzen oder die Tätigkeiten nachgehen, welche Auswirkungen auf diesen Luftraum und dadurch auf die Sicherheit des Flugverkehrs haben können.

Öffentliche Auflage:

Die Verfügung wird durch Publikation im Bundesblatt in deutscher, französischer und italienischer Sprache eröffnet. Im Weiteren kann diese Verfügung unter Homepage des BAZL (www.bazl.admin.ch) oder telefonisch unter der Nummer 058 467 40 53 beim BAZL (Abteilung Sicherheit Infrastruktur) angefordert werden.

Rechtsmittel:

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführenden zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführenden sie in Händen haben.

Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

1. Februar 2024

Bundesamt für Zivilluftfahrt Der Direktor: Christian Hegner

5 / 12

BBl 2024 235

Anhang 1 zur Verfügung vom 24. Januar 2024 in Sachen Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz 2024 1

Anpassung der Kontrollzone und der Nahkontrollbezirke des Militärflugplatzes Meiringen

CTR Meiringen An Area defined by the following coordinates:

Lower Limit: GND Upper Limit: FL130

6 / 12

BBl 2024 235

TMA 1 Meiringen An Area defined by the following coordinates:

Lower Limit: 5500 ft AMSL Upper Limit: FL130

TMA 2 Meiringen An Area defined by the following coordinates:

Lower Limit: 7500 ft AMSL Upper Limit: FL130

7 / 12

BBl 2024 235

TMA 3 Meiringen An Area defined by the following coordinates:

Lower Limit: 8500 ft AMSL Upper Limit: FL130

TMA 4 Meiringen An Area defined by the following coordinates:

Lower Limit: 5500 ft AMSL Upper Limit: FL130

8 / 12

BBl 2024 235

TMA 5 Meiringen An Area defined by the following coordinates:

Lower Limit: 7500 ft AMSL Upper Limit: FL130

TMA 6 Meiringen An Area defined by the following coordinates:

Lower Limit: 9500 ft AMSL Upper Limit: FL130

9 / 12

BBl 2024 235

2

Anpassung des Flugbeschränkungsgebietes «LSR44 Oberalp» für die Etablierung eines Warteraums auf der Helikopterroute KY252 (bei Routepunkt LS212)

LSR44 Oberalp ­ neu An Area defined by the following coordinates:

MIL ON

MIL OFF

Lower Limit 2000 ft AGL / 600 m AGL

Lower Limit: 2000 ft AGL / 600 m AGL

Upper Limit: FL105 / 3200 m

Upper Limit: FL130 / 3950 m

10 / 12

BBl 2024 235

4

Umklassierung des «Glider Sector» Grenchen in ein Flugbeschränkungsgebiet für Segelflug «LSR83 Grenchen»

An Area defined by the following coordinates: ID

Coordinates (WGS84)

1

47 10 47.0010

N

007 26 37.6150

E

2

47 11 07.6585

N

007 26 23.7458

E

3

47 10 59.8410

N

007 25 33.9573

E

4

47 10 25.5358

N

007 23 43.1275

E

5

47 09 48.8160

N

007 24 07.6150

E

6

47 09 46.2480

N

007 24 25.0960

E

7

47 09 45.8550

N

007 24 29.8840

E

8

47 09 46.0650

N

007 24 34.6990

E

9

47 09 46.8750

N

007 24 39.3750

E

10

47 09 48.2570

N

007 24 43.7530

E

11

47 09 50.1610

N

007 24 47.6860

E

12

47 09 52.5250

N

007 24 51.0420

E

13

47 09 55.2700

N

007 24 53.7030

E

14

47 09 58.3010

N

007 24 55.5830

E

15

47 10 01.5150

N

007 24 56.6160

E

16

47 10 16.6150

N

007 24 59.5150

E

1

47 10 47.0010

N

007 26 37.6150

E

Lower Limit: GND Upper Limit: 4500 ft AMSL

11 / 12

BBl 2024 235

12 / 12