Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend erweiterte Gefechtsausbildungsanlage Infanterie 05, Versuchsanlage Stufe Zug, Schiessplatz Paschga 4-6, Waffenplatz Walenstadt (SG) vom 11. April 2005

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Bauten vom 10. Januar 2005 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Projekt für die erweiterte Gefechtsausbildungsanlage Infanterie 05 Versuchsanlage Stufe Zug, Schiessplatz Paschga 4­6, Waffenplatz Walenstadt (SG) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse http://www.vbs-ddps.ch/internet/vbs/ de/home/ausdem/gensec/ru/mpv/aktuelle.html einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

26. April 2005

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

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2005-0954