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Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N13 Kanton Graubünden vom 25. Januar 2024

Wegen Baustelle verfügt das Bundesamt für Strassen (ASTRA), auf der N13 im Bereich des Anschluss Chur Süd (Nr. 17) gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis, Artikel 3 Absatz 4 und Artikel 32 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und Artikel 107 Absatz 1 und Absatz 5, Artikel 108 Absatz 1, Absatz 2 Buchstabe a, Absatz 4 und Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792: I Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse N13 im Bereich des AS Chur Süd (17) in beide Fahrtrichtungen wie folgt: ­

von km 109.00 bis km 111.00: 80 km/h (statt 120 km/h)

­

von km 111.00 bis km 109.00: 80 km/h (statt 120 km/h)

II Von km 109.35 bis km 110.65 werden in beide Fahrtrichtungen die Fahrspurbreiten reduziert. Die Höchstbreite auf dem rechten Fahrstreifen beträgt 3,00 m. Die Höchstbreite auf dem linken Fahrstreifen wird auf 2 m beschränkt. Der Verkehr wird zeitweise mit einer Verkehrsführung 3+1 geführt.

III Die Verkehrsanordnungen werden entsprechend dem Baufortschritt signalisiert und gelten vom 29. April 2024 bis Ende der Bauarbeiten (voraussichtlich 8. November 2024).

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SR 741.01 SR 741.21

2024-0233

BBl 2024 243

BBl 2024 243

IV Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

V Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b VwVG innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist bei der ASTRA Filiale Bellinzona, Via C. Pellandini 2a, 6500 Bellinzona, eingesehen werden.

2. Februar 2024

Bundesamt für Strassen: Guido Biaggio Vizedirektor ASTRA

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