BBl 2024 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Bundesbeschluss Entwurf über einen Verpflichtungskredit für die Einführung der digitalen automatischen Kupplung im Gütertransport auf der Schiene vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und Artikel 15 des Gütertransportgesetzes vom ...2, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 10. Januar 20243, beschliesst:

Art. 1 Für die A-Fonds-perdu-Beiträge an die Einführung der digitalen automatischen Kupplung im Gütertransport auf der Schiene wird ein Verpflichtungskredit von 180 Millionen Franken für die Jahre 2027­2032 bewilligt.

1

Das UVEK wird ermächtigt, für die Einführung der digitalen automatischen Kupplung im Gütertransport auf der Schiene vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2032 zulasten des Verpflichtungskredits höchstens 20 Millionen Franken für untergeordnete Sachausgaben zu finanzieren.

2

Art. 2 Dem Verpflichtungskredit liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2022 von 104,4 Punkten mit der Basis Dezember 2020 = 100 Punkte sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde:

1 2 3

a.

2023: +2,2 Prozent;

b.

2024: +1,9 Prozent;

c.

2025: +1,1 Prozent;

d.

ab 2026: jährlich +1,0 Prozent.

SR 101 SR ...; BBl 2024 301 BBl 2024 300

2024-0117

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Verpflichtungskredit für die Einführung der digitalen automatischen Kupplung im Gütertransport auf der Schiene. BB

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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