Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI) Der Bundesrat möchte die gesetzlichen Grundlagen für die polizeilichen Datenbanken des Bundes in einem einzigen Gesetz zusammenfassen. Der Vorentwurf zum «Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI)» fasst die heute bestehenden gesetzlichen Grundlagen für drei polizeiliche Datenbanken (JANUS, IPAS und RIPOL) zusammen, die auf Bundesebene betrieben werden. Der Bundesrat will auch einen Polizei-Index als neues Informationssystem schaffen. Der Index soll dazu beitragen, polizeiliche Ermittlungen einfacher, schneller und wirksamer zu gestalten und die Zusammenarbeit unter den schweizerischen Polizeibehörden sowie mit den ausländischen Behörden bei der Bekämpfung der Kriminalität zu verbessern.

Vernehmlassungsfrist: 15. Juni 2005 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Polizei, 3003 Bern, www.fedpol.admin.ch «Brennpunkt»

15. März 2005

2100

Bundeskanzlei

2005-0517