Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Änderung des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA) Das Anwaltsgesetz (BGFA) regelt, welche Voraussetzungen für den Eintrag in ein kantonales Anwaltsregister erfüllt sein müssen. Auf Grund der durch die Erklärung von Bologna ausgelösten Hochschulreform muss, wer sich ins Register eintragen lassen will, das juristische Studium mit einem Master (oder einem Lizenziat, wie heute der Fall) einer schweizerischen Hochschule abgeschlossen haben. Allerdings genügt ein Bachelor-Diplom für die Zulassung zum Praktikum. Das BGFA wird zudem in zwei weiteren Punkten geändert: Erstens müssen Anwältinnen und Anwälte für einen Registereintrag eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben und zweitens wird die Meldepflicht der Behörden ausgedehnt.

Vernehmlassungsfrist: 30. Juni 2005 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Bundesrain 20, 3003 Bern, Frau Cornelia Perler, Telefon 031 322 47 44, Fax 031 322 84 01, www.ofj.admin.ch

22. März 2005

2005-0575

Bundeskanzlei

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