Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 7183 Widersprechende Azul-Kaffee GmbH & Co., Kommanditgesellschaft, Hohentorstrasse 5­15, D-28199 Bremen, internationale Registrierung Nr. 561 490 AZUL (fig.), vertreten durch R.A. Egli & Co. Patentanwälte, CH-8008 Zürich, gegen Widerspruchsgegner TERGOU Abdel Ouahab, 20, avenue Louis Aragon, F-94800 VILLEJUIF, internationale Registrierung Nr. 824 095 AZOUL (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 24. März 2005 folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruchsgegner wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 7183 wird für «thé, préparations faites de céréales, miel, boissons à base de cacao, de café, de chocolat ou de thé» (Klasse 30) gutgeheissen. Der internationalen Registrierung Nr. 824 095 «AZOUL» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz insoweit definitiv verweigert, gutgeheissen.

3

Weitergehend wird der Widerspruch abgewiesen. Der internationalen Registrierung Nr. 824 095 «AZOUL» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz insoweit definitiv gewährt.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Der Widerspruchsgegner hat der Widersprechenden 400 Franken an die Widerspruchsgebühr zu bezahlen.

6.

Die Parteikosten werden wettgeschlagen.

7.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, dem Widerspruchsgegner durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

24. März 2005

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2005-0758

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