Feststellungsverfügung betreffend den Geschicklichkeitsautomaten Roulette Super Skill Die Eidgenössische Spielbankenkommission verfügte am 3. März 2005: 1.

Das Gesuch der ESCOR Automaten AG, eingereicht am 2., 9., 16. und 21. Februar 2005, um Qualifikation des Geldspielautomaten ROULETTE SUPER SKILL als Geschicklichkeitsspielautomaten im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 SBG wird gutgeheissen.

2.

Es wird festgestellt, dass der vorgeführte Geldspielautomat ROULETTE SUPER SKILL als Geschicklichkeitsspielautomat im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 SBG zu qualifizieren ist.

3.

Das Aufstellen und der Betrieb des Geldspielautomaten ROULETTE SUPER SKILL ist, unter Vorbehalt der Erfüllung der nachfolgenden Auflagen und unter Vorbehalt kantonaler Bestimmungen, zulässig.

4.

Der geprüfte Apparat sowie die geprüften Speichermedien des definitiven Programmes sind bei der Eidgenössischen Spielbankenkommission zu hinterlegen.

5.

Jede Änderung des Gerätes muss vorgängig der Eidgenössischen Spielbankenkommission zur Prüfung und Bewilligung unterbreitet werden.

6.

Dieser Entscheid ist nicht massgebend für die Frage, ob der Apparat nach anderen rechtlichen Gesichtspunkten, insbesondere jenen des Patent-, Muster- und Modell- oder Markenrechtes und der Wettbewerbsbestimmungen zulässig ist.

7.

Die Verfahrenskosten von 40 691.10 Franken werden ESCOR Automaten AG auferlegt (Art. 112 ff. VSBG). Der Saldo zu Gunsten der ESBK von 10 191.10 Franken nach Abzug des geleisteten Vorschusses im Betrage von 30 500 Franken ist innert 30 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Entscheides zu bezahlen. Eine entsprechende Rechnung wird zugestellt.

8.

Zustellung an und Publikation: A. Escor Automaten AG, Industriestrasse 34, 3186 Düdingen B. Kantone mit Abbildung C. im Bundesblatt

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach Eröffnung bei der für Spielbanken zuständigen Rekurskommission, Postfach 5972, 3001 Bern, Beschwerde geführt werden.

15. März 2005

Eidgenössische Spielbankenkommission Der Präsident: Benno Schneider

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2005-0525