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Bekanntmachung der Wettbewerbskommission betreffend Eröffnung der Untersuchung «Construction Neuchâtel» (Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; SR 251) Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat am 20. November 2023 im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung gemäss Artikel 27 KG gegen die Arrigo SA, die Arrigo Holding SA, die Duckert SA, die Groupe Zuttion SA und die Zuttion Construction SA sowie deren konzernmässig verbundenen Gesellschaften (nachfolgend: Untersuchungsadressatinnen) eröffnet. Am 4. März 2024 dehnte das Sekretariat der Wettbewerbskommission die Untersuchung im Einvernahmen mit einem Mitglied des Präsidiums auf die Bieri et Grisoni S.A., die Entreprise de construction Sambiagio SA, die Fonseca Holding SA, die F. Bernasconi et Cie SA, die F. Piémontesi S.A., die G. Frey et Fils SA, die Guido Cerini & Cie, die Implenia Schweiz AG, die Implenia AG, die L.B.G. S.A., die Marti Arc Jura SA, die Marti Holding AG, die Perucchini SA, die Piemontesi Savagnier SA, die S. Facchinetti S.A., die Spinedi SA, die TPA SA, die VB constructions Sàrl und die Von Arx S.A. Peseux sowie deren konzernmässig verbundenen Gesellschaften aus (nachfolgend ebenfalls: Untersuchungsadressatinnen).

Dem Sekretariat liegen Anhaltspunkte vor, dass die Untersuchungsadressatinnen ab spätestens 2013 bis mindestens 2023 Offerten für Ausschreibungen im Kanton Neuenburg und angrenzenden Regionen koordiniert haben, einige Untersuchungsadressatinnen zeitweise regelmässig. Insbesondere haben die Untersuchungsadressatinnen mutmasslich mündlich und/oder per E-Mail Angebote und Preisangaben ausgetauscht und sich so über die designierte Zuschlagsempfängerin und die Preise für Bauprojekte geeinigt, namentlich im Bereich des Hoch- und Tiefbaus. Solche Verhaltensweisen stellen möglicherweise unzulässige Preis- und Geschäftspartnerabreden nach Artikel 5 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 3 Buchstaben a und c KG dar.

Es steht Dritten offen, sich innerhalb von 30 Tagen ­ Beginn des Fristenlaufes mit vorliegender Publikation ­ durch eine Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a­c KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

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BBl 2024 631

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Entsprechende Meldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Hallwylstrasse 4, 3003 Bern, Tel.: 058 462 20 40.

19. März 2024

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Sekretariat der Wettbewerbskommission