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Beschluss über die Zuteilung der Leistungsaufträge im Bereich der hochspezialisierten Medizin (HSM): Hochspezialisierte Pädiatrie und Kinderchirurgie ­ Schweres Trauma und Polytrauma, inkl. Schädelhirntrauma vom 14. März 2024

Das Beschlussorgan der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (HSM-Beschlussorgan) hat nach Einsichtnahme in den Antrag des HSMFachorgans an seiner Sitzung vom 14. März 2024 gestützt auf Artikel 39 Absatz 2 bis des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) sowie Artikel 3 Absätze 3­5 der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) beschlossen: 1. Zuteilung Mit Beschluss vom 26. August 2021, publiziert am 7. September 2021, wurde das schwere Trauma und Polytrauma, inkl. Schädelhirntrauma der hochspezialisierten Medizin zugeordnet. Die Leistungsvergabe in diesem Teilbereich erfolgt an folgende Zentren: ­

Insel Gruppe AG, Inselspital Universitätsspital Bern

­

Universitäts-Kinderspital beider Basel

­

Kinderspital Zürich ­ Eleonorenstiftung

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Les Hôpitaux universitaires de Genève (Leistungsauftrag mit besonderen Auflagen gemäss Ziffer 4)

-

Stiftung Kantonsspital Graubünden (Leistungsauftrag mit besonderen Auflagen gemäss Ziffer 4)

­

LUKS Spitalbetriebe AG, Luzern (Leistungsauftrag mit besonderen Auflagen gemäss Ziffer 4)

­

Stiftung Ostschweizer Kinderspital (Leistungsauftrag mit besonderen Auflagen gemäss Ziffer 4)

­

Centre hospitalier universitaire vaudois (Leistungsauftrag mit besonderen Auflagen gemäss Ziffer 4)

Der Beschluss ist Bestandteil der gemeinsamen Spitalliste der Vereinbarungskantone gemäss Artikel 39 KVG in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 4 IVHSM.

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2. Anforderungen Die vorgenannten Zentren haben für den Erhalt eines Leistungsauftrages teilbereichsspezifische Anforderungen zu erfüllen, welche durch das HSM-Fachorgan basierend auf den Planungskriterien der IVHSM sowie den Kriterien der Versorgungsplanung gemäss KVG und KVV definiert wurden (siehe Anlage I).

Die Anforderungen sind kumulativ über die gesamte Dauer des Leistungsauftrags einzuhalten. Die Nichteinhaltung kann zum Entzug des Leistungsauftrags führen.

3. Auflagen Die vorgenannten Zentren haben während der Laufzeit der HSM-Leistungsaufträge folgende Auflagen zu erfüllen: a)

Die Bestimmungen der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102), die die Spitäler betreffen, sind einzuhalten, insbesondere auch diejenigen, die per 1. Januar 2022 in Kraft getreten sind (AS 2021 439).

b)

Übernahme der Versorgungsaufgaben und Einhaltung der damit verbundenen Anforderungen.

c)

Mitwirkungspflicht bei der Einhaltung der Auflagen und Anforderungen sowie bei der Überprüfung der Einhaltung derselben.

d)

Berichterstattung an das HSM-Projektsekretariat zuhanden der IVHSMOrgane: a. Umgehende Offenlegung allfälliger Abweichungen von den Qualitätsanforderungen sowie strukturelle und personelle Änderungen, welche die Qualitätssicherung beeinflussen (bspw. Umstrukturierungen der Klinik, Vakanzen der Klinikdirektion oder in der ärztlichen sowie pflegerischen Leitung); b. Jährliche Einreichung der im Rahmen des HSM-Minimaldatensatzes (siehe Anlage II) erhobenen Daten zur Prozess- und Ergebnisqualität inkl. der Fallzahlen. Die Zentren reichen die standardisierten, direkt vergleichbaren Daten beim HSM-Projektsekretariat koordiniert ein und bestimmen zu diesem Zweck eine verantwortliche Person; c. Ermächtigung des Registerbetreibers, die im Register erhobenen Daten an das HSM-Projektsekretariat weiterzuleiten; d. Berichterstattung zu Lehre, Weiterbildung und Forschung zwei und fünf Jahre nach Inkrafttreten des Leistungsauftrags.

e)

Einheitliche Erhebung und Übermittlung der Angaben des Minimalen Datensatzes (siehe Anlage II) an das Swiss pediatric Trauma Registry (SpTR) für jede HSM-Patientin und jeden HSM-Patienten.

f)

Übernahme der Betriebskosten des Registers gemäss Ziffer 3 Buchstabe e).

Die Kosten werden unter allen Zentren, die eine HSM-Zuteilung erhalten, aufgeteilt.

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g)

Regelmässige unabhängige Auditierung der Registerdaten zwecks Qualitätssicherung und Übernahme der daraus entstehenden Kosten. Den IVHSMOrganen werden die Auditresultate bekannt gegeben und die auditierten Zentren namentlich genannt.

Die Auflagen sind kumulativ über die gesamte Dauer des Leistungsauftrags einzuhalten. Die Nichteinhaltung kann zum Entzug des Leistungsauftrags führen.

4. Besondere Auflagen Die Hôpitaux universitaires de Genève erhalten den Leistungsauftrag für sechs Jahre, jedoch mit der besonderen Auflage, dass die Anforderungen an Lehre, Weiterbildung und Forschung drei Jahre nach Inkrafttreten des Leistungsauftrags erfüllt sind.

Die Stiftung Kantonsspital Graubünden erhält den Leistungsauftrag für sechs Jahre, jedoch mit den besonderen Auflagen, dass Fachärztinnen oder Fachärzte der Kinderchirurgie 2 Jahre nach Inkrafttreten des Leistungsauftrags 24/7 am HSM-Zentrum zur Verfügung stehen, Fachärztinnen oder Fachärzte der pädiatrischen Radiologie 2 Jahre nach Inkrafttreten des Leistungsauftrags am HSM-Zentrum zur Verfügung stehen, die Anforderungen an die Lehre, Weiterbildung und Forschung 3 Jahre nach Inkrafttreten der Zuteilung erfüllt sind und die SIWF-Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Kinderchirurgie der Kategorie A oder B 3 Jahre nach Inkrafttreten des Leistungsauftrags vorliegt.

Die LUKS Spitalbetriebe AG, Luzern erhält den Leistungsauftrag für sechs Jahre, jedoch mit der besonderen Auflage, dass die Anforderungen an Lehre, Weiterbildung und Forschung drei Jahre nach Inkrafttreten des Leistungsauftrags erfüllt sind.

Die Stiftung Ostschweizer Kinderspital erhält den Leistungsauftrag für sechs Jahre, jedoch mit der besonderen Auflage, dass die Anforderungen an Lehre, Weiterbildung und Forschung drei Jahre nach Inkrafttreten des Leistungsauftrags erfüllt sind.

Das Centre hospitalier universitaire vaudois erhält den Leistungsauftrag für sechs Jahre, jedoch mit der besonderen Auflage, dass die Anforderungen an Lehre, Weiterbildung und Forschung drei Jahre nach Inkrafttreten des Leistungsauftrags erfüllt sind.

Die besonderen Auflagen sind innerhalb des definierten Zeitrahmens zu erfüllen.

5. Befristung Die Zuteilungsentscheide sind bis zum 30. September 2030 befristet.

6. Begründung Für die Begründung der Leistungszuteilung wird auf den Schlussbericht «Reevaluation ­ Hochspezialisierte Pädiatrie und Kinderchirurgie, Erläuternder Bericht für die Leistungszuteilung» vom 14. März 2024 verwiesen.

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7. Inkrafttreten Der vorliegende Entscheid tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.

8. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Publikation im Bundesblatt beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden (Art. 90a Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung in Verbindung mit Art. 12 der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin).

Hinweis für nicht berücksichtigte Leistungserbringer Nicht berücksichtigte Leistungserbringer erhalten eine separate individuelle Verfügung mit eingehender Begründung und Rechtsmittelbelehrung. Dagegen kann innert 30 Tagen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Mit Verweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts C-1313/2019, C-2654/2019 vom 11. November 2021 (E. 4.6) muss im Falle einer Beschwerde diese nur gegen die individuelle Verfügung erhoben werden, nicht aber gegen den vorliegenden Beschluss.

Mitteilung und Publikation Der Schlussbericht «Reevaluation ­ Hochspezialisierte Pädiatrie und Kinderchirurgie, Erläuternder Bericht für die Leistungszuteilung» vom 14. März 2024 kann auf der Webseite der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren eingesehen werden (www.gdk-cds.ch).

Dieser Beschluss wird im Bundesblatt publiziert.

26. März 2024

Für das HSM-Beschlussorgan Die Präsidentin: Natalie Rickli

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Anlage I zum Beschluss über die Zuteilung der Leistungsaufträge im Bereich der hochspezialisierten Medizin (HSM): Hochspezialisierte Pädiatrie und Kinderchirurgie ­ Schweres Trauma und Polytrauma, inkl. Schädelhirntrauma

Bereichsspezifische Anforderungen Strukturqualität -

Personelle und strukturelle Voraussetzung, um Komplikationen selbständig und ohne Spitalverlegung zu behandeln.

-

Die Betreuung, Behandlung und Pflege der Kinder und Jugendlichen erfolgt altersgerecht in den entsprechenden Kinderabteilungen durch die entsprechenden Fachärztinnen und Fachärzte.

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Fachpersonen mit folgendem Facharzt- oder Schwerpunkttitel stehen am HSM-Zentrum zur Verfügung: - Kinderchirurgie 24/7 - Anästhesiologie mit ausgewiesener Expertise in der pädiatrischen Anästhesiologie 24/7 - Intensivmedizin mit Expertise in der pädiatrischen Intensivmedizin 24/7 - Pädiatrische Radiologie

-

Fachpersonen folgender Disziplinen mit Expertise in der Pädiatrie stehen am HSM-Zentrum oder vertraglich verpflichtet zur Verfügung: - Psychologie/Psychiatrie - Sozialarbeit - Physiotherapie

-

Folgende Infrastruktur steht am HSM-Zentrum zur Verfügung: - Durch die Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI) anerkannte pädiatrische Intensivstation und/oder durch die Schweizerische Gesellschaft für Neonatologie (SGN) anerkannte neonatale Intensivstation - Bildgebende pädiatrische Diagnostik (CT, MRI, Doppler-Duplexsonographie) verfügbar mit Möglichkeit zur Untersuchung unter Narkose / Sedierung 24/7 - Kinderchirurgische Klinik

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Folgende Infrastruktur steht am HSM-Zentrum oder vertraglich festgelegt zur Verfügung: - Transfusionsmedizin - Blutbank für spezialisierte Blutprodukte

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Lehre, Weiterbildung und Forschung Erfüllung der Anforderungen des HSM-Fachorgans an die Lehre, Weiterbildung und Forschung (siehe Anlage III).

Teilbereichsspezifische Anforderungen Mindestfallzahlen -

Mindestens 10 Fälle pro Jahr und Standort

Strukturqualität -

Gewährleistung der Aufnahme und Versorgung von schwerverletzten Kindern und Jugendlichen 24/7.

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Fachpersonen mit folgendem Facharzt- oder Schwerpunkttitel stehen am HSM-Zentrum zur Verfügung: - Kindernotfallmedizin 24/7 - Traumatologie/Orthopädie mit pädiatrischer Expertise 24/7 - Gefässchirurgie 24/7 - Neurochirurgie mit pädiatrischer Expertise 24/7 - Radiologie (inkl. interventionelle Radiologie) 24/7

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Folgende Fachpersonen stehen am HSM-Zentrum zur Verfügung: - Pädiatrische Pflegefachpersonen mit Notfallpflege-Ausbildung 24/7 - Fachpersonen für medizinisch-technische Radiologie (MTRA), 24/7 - 24/7 sofort einsetzbares Pediatric Trauma-Team

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Fachpersonen mit folgendem Facharzt- oder Schwerpunkttitel stehen am HSM-Zentrum oder vertraglich verpflichtet zur Verfügung: - Kieferchirurgie oder Oto-Rhino-Laryngologie - Plastische Chirurgie - Ophthalmologie - Neuropädiatrie mit Erfahrung in der Akut-Rehabilitation

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Folgende Fachpersonen bzw. Disziplinen stehen am HSM-Zentrum oder vertraglich verpflichtet zur Verfügung: - Leiterin oder Leiter des pädiatrischen Trauma Programms - Spezialisiertes Team für Fälle von Kindsmissbrauch und Verwahrlosung - Ergotherapie - Logopädie

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Folgende Infrastruktur steht am HSM-Zentrum zur Verfügung: - Durch die Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI) anerkannte pädiatrische Intensivstation - Dedizierte Kindernotfallstation - Schockraum der 24/7 betreibbar ist

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Helikopterlandeplatz, auf dem Flugbewegungen während 24/7 zugelassen sind Angio-Sonographie während 24/7 unmittelbar durchführbar Computertomographie während 24/7 innerhalb einer Stunde durchführbar Labor 24/7 funktionell für alle Parameter, die für die Versorgung schwerverletzter Patientinnen und Patienten routinemässig angewandt werden Blutbank / Blutspendezentrum mit Massivtransfusionskapazität 24/7 verfügbar

Prozessqualität -

Regelmässige Durchführung eines strukturierten dokumentierten Trauma Review Meetings zur Überprüfung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität.

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Etablierte Leitlinien Kindertraumatologie (inkl. definiertem Abklärungsprozess für die abdominale und zervikale Wirbelsäule)

Lehre, Weiterbildung und Forschung -

SIWF-Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Kinder und Jugendmedizin (Facharzttitel) Kategorie 3 oder 4.

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SIWF-Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Kinderchirurgie (Facharzttitel) Kategorie A oder B.

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Anlage II zum Beschluss über die Zuteilung der Leistungsaufträge im Bereich der hochspezialisierten Medizin (HSM): Hochspezialisierte Pädiatrie und Kinderchirurgie ­ Schweres Trauma und Polytrauma, inkl. Schädelhirntrauma

Minimaler Datensatz für die Berichterstattung an die IVHSM-Organe Die Daten aller Schweizer Zentren müssen koordiniert von einer verantwortlichen Person ­ jedoch aufgeschlüsselt nach Zentrum ­ beim HSM-Projektsekretariat eingereicht werden.

Fallzahlen - Anzahl Fälle pro Jahr - Anzahl Patientinnen und Patienten pro Jahr Demographische Daten - - - -

Geschlecht (N und % weiblich, N und % männlich) Alter (Jahre) (mean und standard deviation sowie median und range) Alter weiblich (Jahre) (mean und standard deviation sowie median und range) Alter männlich (Jahre) (mean und standard deviation sowie median und range)

Transport ins Spital - Helikopter (N und %) Eintritt - Primär (N und %) - Sekundär / Zugewiesen (N und %) Klinische Daten [pro HSM-Zentrum und Benchmark gegenüber supra-regionalen Trauma Zentren (STC) des DGU Registers (für alle HSM-Zentren individuell und aggregiert)] - Dauer des Aufenthalts auf ICU (Tage) (mean und standard deviation sowie median und range) - Dauer der invasiven Beatmung (Tage) (mean und standard deviation sowie median und range) - Dauer der Aufenthalte im Spital (Tage) (mean und standard deviation sowie median und range) - ISS und PTS (mean und standard deviation sowie median und range)

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Outcome - - - -

Aufenthaltsdauer (mean und standard deviation sowie median und range) Schweres Schädeltrauma (N und %) Mortalität a) Letalität a)

Prognose - Letalität im Vergleich zur Prognose [RISC II score] a) - Mit Kopfverletzung (GSC < 9) (N und %) - Ohne Kopfverletzung (N und %) Pro HSM Zentrum und Benchmark gegenüber supra-regionalen Trauma Zentren (STC) des DGU Registers (für alle HSM-Zentren individuell und aggregiert).

a)

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Anlage III zum Beschluss über die Zuteilung der Leistungsaufträge im Bereich der hochspezialisierten Medizin (HSM): Hochspezialisierte Pädiatrie und Kinderchirurgie ­ Schweres Trauma und Polytrauma, inkl. Schädelhirntrauma

Evaluationsschema der Anforderungen an die Lehre, Weiterbildung und Forschung 1

2

3

Ausbildung

Weiterbildung

Klinische Forschung

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Keine Medizinstudentinnen oder -studenten in Ausbildung

0 Punkte

Mindestens eine Medizinstudentin oder ein Medizinstudent in Ausbildung pro Semester.

(Akzeptiert werden formelle Unterassistenzlehrprogramme oder -kurse resp. anderweitig ausgestaltete, strukturierte Ausbildungsprogramme.)

1 Punkt

Keine Anwärterinnen oder Anwärter auf den Facharzttitel Kinderchirurgie in Weiterbildung

0 Punkte

Mindestens eine Weiterbildungsstelle in Kinderchirurgie nachweislich lückenlos besetzt

1 Punkt

Keine klinische Forschung mit Bezug zum schweren pädiatrischen Trauma

0 Punkte

Durchführung einer Mono- oder Beteiligung an Multizenterstudie mit Bezug zum schweren pädiatrischen Trauma und mind. eine Study Nurse / Study Coordinator angestellt

1 Punkt

Hauptleitung einer Multizenterstudie mit Bezug zum schweren pädiatrischen Trauma

2 Punkte

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4

Publikationen Keine in Pubmed gelistete Publikation mit zum schweren pädiatrischen Trauma (peerreviewed) Eine, in Pubmed gelistete Publikation mit Bezug zum schweren pädiatrischen Trauma pro Jahr im Durchschnitt (Mitglied des Teams ist Erst-, Zweitoder Letztautor/in. Bei Multizenterstudien werden auch Co-Autorenschaften akzeptiert.)

Mehr als eine, in Pubmed gelistete Publikation mit Bezug zum schweren pädiatrischen Trauma pro Jahr im Durchschnitt (Mitglied des Teams ist Erst-, Zweit- oder Letztautor/in. Bei Multizenterstudien werden auch Co-Autorenschaften akzeptiert.)

0 Punkte 1 Punkt

2 Punkte

Das Kriterium «Aktive Beteiligung an Lehre, Weiterbildung und Forschung» gilt als erfüllt, wenn mindestens vier von maximal sechs möglichen Punkten erreicht werden.

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