Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die Lungenliga Schweiz (LLS) und die Schweizerische Gesellschaft für Pneumologie (SGP) haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf zu einer Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Berater für Atembehinderungen und Tuberkulose/Beraterin für Atembehinderungen und Tuberkulose eingereicht.

Interessenten können diese Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

10. Mai 2005

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Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

2005-1071