Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Labor Spiez; Betriebsbewilligung für ein Referenzlabor für Tätigkeiten der Klasse 3 vom 16. August 2005

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamts für Bevölkerungsschutz, Labor Spiez, 3700 Spiez, vom 14. Juli 2003 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Betrieb eines Referenzlabors für Tätigkeiten der Klasse 3 im Labor Spiez unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse http://www.vbs-ddps.ch/internet/vbs/ de/home/ausdem/gensec/ru/mpv/aktuelle.html einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

30. August 2005

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

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2005-1985