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Bundesbeschluss für die Finanzierung eines neuen Systems für die Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe vom 28. Februar 2023

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 31. August 20222, beschliesst:

Art. 1 Für die Finanzierung der Erneuerung der Infrastruktur zur Ermittlung der gefahrenen Kilometer und zur Überprüfung der Mitwirkung der Bemessung und Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe wird ein Verpflichtungskredit von 515 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2 Dem Verpflichtungskredit liegt der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Februar 2022 (102,4 Punkte; Dezember 2020 = 100 Punkte) und eine Teuerungsannahme von +2,5 Prozent für das Jahr 2022, +1,4 Prozent für das Jahr 2023, +0,8 Prozent für das Jahr 2024 sowie +0,9 Prozent für die Jahre ab 2025 zugrunde.

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 6. Dezember 2022

Ständerat, 28. Februar 2023

Der Präsident: Martin Candinas Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Die Präsidentin: Brigitte Häberli-Koller Die Sekretärin: Martina Buol

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SR 101 BBl 2022 2323

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Finanzierung eines neuen Systems für die Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe. BB

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