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Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Stadt Thun, Waffenplatz Thun, Polygon; Elektroanlagen vom 28. März 2024

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 20. Oktober 2023 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Ersatz von Elektroanlagen unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse https://www.vbs.admin.ch/de/plangenehmigungsverfahren#Plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

4. April 2024

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

2024-0897

BBl 2024 781

BBl 2024 781

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