BBl 2024 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Bundesbeschluss Entwurf über einen Zahlungsrahmen im Bereich Schweizerschulen im Ausland in den Jahren 20252028 vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, auf Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe b des Kulturförderungsgesetzes vom 11. Dezember 20092 und auf Artikel 18 des Schweizerschulengesetzes vom 21. März 20143, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 1. März 20244, beschliesst:
Art. 1 Für Finanzhilfen im Bereich Schweizerschulen im Ausland in den Jahren 2025 2028 wird ein Zahlungsrahmen von 83 900 000 Franken bewilligt.
1
Dem Zahlungsrahmen liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2023 (106,2 Punkte; Dez. 2020 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde: 2
a.
2025: + 1,1 Prozent;
b.
2026: + 1,0 Prozent;
c.
2027: + 1,0 Prozent;
d.
2028: + 1,0 Prozent.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
1 2 3 4
SR 101 SR 442.1 SR 418.0 BBl 2024 753
2024-0613
BBl 2024 763
Zahlungsrahmen im Bereich Schweizerschulen im Ausland in den Jahren 20252028. BB
2/2
BBl 2024 763