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Bundesbeschluss Entwurf über einen Zahlungsrahmen im Bereich Schweizerschulen im Ausland in den Jahren 2025­2028 vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, auf Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe b des Kulturförderungsgesetzes vom 11. Dezember 20092 und auf Artikel 18 des Schweizerschulengesetzes vom 21. März 20143, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 1. März 20244, beschliesst:

Art. 1 Für Finanzhilfen im Bereich Schweizerschulen im Ausland in den Jahren 2025­ 2028 wird ein Zahlungsrahmen von 83 900 000 Franken bewilligt.

1

Dem Zahlungsrahmen liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2023 (106,2 Punkte; Dez. 2020 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde: 2

a.

2025: + 1,1 Prozent;

b.

2026: + 1,0 Prozent;

c.

2027: + 1,0 Prozent;

d.

2028: + 1,0 Prozent.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

1 2 3 4

SR 101 SR 442.1 SR 418.0 BBl 2024 753

2024-0613

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Zahlungsrahmen im Bereich Schweizerschulen im Ausland in den Jahren 2025­2028. BB

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