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Entlassung aus der Beschlagnahme und Eigentümernachforschung U5972, U5973, U17066, U17067 und U17068 1.

Die im Rahmen der Verwaltungsstrafverfahren 62-2018-038 und 62-2021017 gegen Yilmaz Dogan, Yilmaz Aklilu und Tok Ihsan Kemal wegen Widerhandlung gegen das Spielbankengesetz durch Organisation von Glücksspielen ausserhalb von konzessionierten Spielbanken, begangen im Lokal «St. Tropez Lounge» an der Winterthurerstrasse 625 in Zürich, in der Zeit vom 27. Dezember 2017 bis am 27. März 2018, am 30. April 2018 bei Yilmaz Dogan beschlagnahmten Gegenstände (U5972, Computer, U5973, Computer, U17066 Tablet , U17067 Tablet und U17068 Computer) werden aus der Beschlagnahme entlassen und zurückgegeben.

2.

Der Eigentümer der obengenannten Gegenstände, wird ersucht, sich zwecks Rückgabe derselben beim Sekretariat der Eidgenössischen Spielbankenkommission Eigerplatz 1, 3003 Bern, zu melden.

3.

Dem Eigentümer wird eine Frist von 30 Tagen ab Publikation im Bundesblatt angesetzt, um sich für die Rückgabe der Gegenstände mit dem Sekretariat der Eidgenössischen Spielbankenkommission in Verbindung zu setzen oder seinen Verzicht auf dessen Rückgabe zu erklären. Verstreicht diese Frist ungenutzt, so wird dies als Verzicht gewertet und die Gegenstände werden vernichtet.

4.

Dieser Aufruf wird im Bundesblatt publiziert.

3. April 2024

2024-0871

Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK

BBl 2024 773

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