BBl 2024 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich Kulturgütertransfer in den Jahren 20252028
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe b des Kulturförderungsgesetzes vom 11. Dezember 20092, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 1. März 20243, beschliesst:
Art. 1 1 Für
Finanzhilfen im Bereich Kulturgütertransfer in den Jahren 20252028 wird ein Zahlungsrahmen von 2 900 000 Franken bewilligt.
Dem Zahlungsrahmen liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2023 (106,2 Punkte; Dez. 2020 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde: 2
a.
2025: +1,1 Prozent;
b.
2026: +1,0 Prozent;
c.
2027: +1,0 Prozent;
d.
2028: +1,0 Prozent.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
1 2 3
SR 101 SR 442.1 BBl 2024 753
2024-0610
BBl 2024 760
Zahlungsrahmen im Bereich Kulturgütertransfer in den Jahren 20252028. BB
2/2
BBl 2024 760