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Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Alpnach, Militärflugplatz Alpnach; Ausbau und Sanierung Einsatzinfrastruktur vom 27. März 2024

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien Zentral, 6000 Luzern 30, vom 14. Dezember 2022 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Neubau von zwei Fahrzeugeinstellhallen unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse https://www.vbs.admin.ch/de/plangenehmigungsverfahren#Plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

3. April 2024

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

2024-0889

BBl 2024 772

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