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Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Frauenfeld; Gesamtsanierung Kaserne Auenfeld, 4. Etappe Mitwirkung und Anhörung vom 10. April 2024 Gemeinde:

Frauenfeld

Gesuchstellerin:

armasuisse Immobilien, Baumanagement Ost

Gesuchsunterlagen:

­ Projektdossier inkl. Planbeilagen ­ Diverse Konzepte ­ Ergänzungsbericht zum Umweltverträglichkeitsbericht

Gegenstand:

Die 4. Etappe der Gesamtsanierung Kaserne Auenfeld auf dem Waffenplatz Frauenfeld umfasst die Neubauten für ein Unterkunftsgebäude UG, ein Lehrgebäude AW, ein Wachgebäude WG sowie die Sanierung des Lehrgebäudes AT.

Zusätzlich sind diverse Aussenanlagen ZA (Appellplätze, Grünflächen, Aussenflächen, Werkleitungen, Erschliessungen) sowie Rückbauten vorgesehen.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach dem Militärgesetz (Art. 126 ff. MG; SR 510.10), der militärischen Plangenehmigungsverordnung (MPV; SR 510.51) und subsidiär nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Das Generalsekretariat VBS ist Genehmigungsbehörde und leitet das Verfahren.

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d MG in Verbindung mit ArtiAnhörungsverfahren: kel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Genehmigungsbehörde schriftliche Anregungen einzureichen.

UVP:

Das Projekt unterliegt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss Artikel 10a des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01).

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können vom 15. April bis 14. Mai 2024 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden: Departement für Bau und Verkehr, Schlossmühlestrasse 7, 8501 Frauenfeld (Erdgeschoss)

2024-0923

BBl 2024 803

BBl 2024 803

Aussteckung / Profilierung:

Während der öffentlichen Auflage sind die Veränderungen, welche die geplanten Bauten und Anlagen im Gelände bewirken, sichtbar zu machen und auszustecken; bei Hochbauten sind Profile aufzustellen.

Einsprachen:

Einsprache kann erheben, wer nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021) oder EntG Partei ist.

Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist beim Generalsekretariat VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern erhoben werden.

Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (vgl. Art. 126f Abs. 1 MG und 14 MPV).

Innerhalb der Auflagefrist sind sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen (Art. 126f Abs. 2 MG). Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde vorzubringen (Art. 126c Abs. 3 MG).

10. April 2024

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport