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Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Emmen; Bauliche Massnahmen Bodluv GR (Ausbildungsgebäude) Mitwirkung und Anhörung vom 8. April 2024 Gemeinde:

Emmen (LU)

Gesuchstellerin:

armasuisse Immobilien, Baumanagement Ost

Gesuchsunterlagen:

­ Projektbeschrieb inkl. Planbeilagen ­ Gesuch um Unterschreitung des Waldabstands ­ Gesuch vorzeitiger Baubeginn

Gegenstand:

Im Rahmen des Projektes Bodluv GR (grosse Reichweite) ist auf dem Areal des Waffenplatzes Emmen ein neuer Ausbildungsstandort geplant. Der bestehende, nicht mehr zeitgemässe und stark sanierungsbedürftige Immobilienbestand auf dem Grundstück wird abgebrochen und mit einer zeitgemässen, neuwertigen Infrastruktur ersetzt. Der Bedarf wird mit einem dreigeschossigen Neubau inkl. Aussenbereich, welcher auch zu Ausbildungszwecken genutzt wird, umgesetzt.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach dem Militärgesetz (Art. 126 ff. MG; SR 510.10), der militärischen Plangenehmigungsverordnung (MPV; SR 510.51) und subsidiär nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Das Generalsekretariat VBS ist Genehmigungsbehörde und leitet das Verfahren.

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d MG in Verbindung mit ArtiAnhörungsverfahren: kel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Genehmigungsbehörde schriftliche Anregungen einzureichen.

UVP:

2024-0868

Das Projekt unterliegt nicht der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss Artikel 10a des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01).

BBl 2024 790

BBl 2024 790

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können vom 9. April bis 8. Mai 2024 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden: Gemeinde Emmen, Rüeggisingerstrasse 22, 6021 Emmenbrücke

Aussteckung / Profilierung:

Während der öffentlichen Auflage sind die Veränderungen, welche die geplanten Bauten und Anlagen im Gelände bewirken, sichtbar zu machen und auszustecken; bei Hochbauten sind Profile aufzustellen.

Einsprachen:

Einsprache kann erheben, wer nach dem Verwaltungs-verfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021) oder EntG Partei ist.

Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist beim Generalsekretariat VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern erhoben werden und müssen Antrag und Begründung enthalten.

Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (vgl. Art. 126f Abs. 1 MG und 14 MPV).

Innerhalb der Auflagefrist sind sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde vorzubringen (Art. 126c Abs. 3 MG).

8. April 2024

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

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